Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten ... - Asecos GmbH
Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten ... - Asecos GmbH
Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten ... - Asecos GmbH
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Technische</strong> <strong>Regeln</strong> <strong>für</strong> <strong>brennbare</strong> <strong>Flüssigkeiten</strong> TRbF 20 – Läger Ausgabe April 2001<br />
(BArbBl. 4/2001 S. 60-105; 2/2002 S. 91; 6/2002 S. 62)<br />
159<br />
Prüfrichtlinien Anhang P<br />
Dieser Anhang nennt die Prüfrichtlinien <strong>für</strong> Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und<br />
Beförderung <strong>brennbare</strong>r <strong>Flüssigkeiten</strong> aller Gefahrklassen, die bei der erstmaligen und der<br />
wiederkehrenden Prüfung der Anlagen zu beachten sind.<br />
Es gelten die Anforderungen der<br />
1. TRbF 600 "Prüfrichtlinie; Allgemeine Prüfgrundsätze", in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom Oktober 1983, BArbBl. 10/1983 S. 88.<br />
2. TRbF 610 "Prüfrichtlinie; Prüfregeln <strong>für</strong> Anlagen", in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom Januar 1988, BArbBl. 1/1988 S. 42, sowie<br />
3. TRbF 620 "Prüfrichtlinie; Prüfregeln <strong>für</strong> Tanks und Rohrleitungen", in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom Oktober 1983, BArbBl. 10/1983 S. 88.<br />
Diese TRbF der Reihe 600 sind bei der EG-Kommission notifizierte <strong>Technische</strong> <strong>Regeln</strong>. Die<br />
bisherigen Texte wurden noch nicht mit den Vorschriften anderer Rechtsbereiche<br />
abgeglichen und sind folglich nicht aktualisiert. Die TRbF der Reihe 600 werden nicht mehr<br />
aktualisiert