Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten ... - Asecos GmbH
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<strong>Technische</strong> <strong>Regeln</strong> <strong>für</strong> <strong>brennbare</strong> <strong>Flüssigkeiten</strong> TRbF 20 – Läger Ausgabe April 2001<br />
(BArbBl. 4/2001 S. 60-105; 2/2002 S. 91; 6/2002 S. 62)<br />
(6) Der Ringraum zwischen Tankmantel und Außenkante des Schwimmdaches muss so<br />
beschaffen sein, dass auch bei höchster Betriebsstellung des Schwimmdaches ein Brand im<br />
Ringraum gelöscht werden kann.<br />
(7) Absatz 6 gilt als erfüllt, wenn bei dem zulässigen Füllstand ein Mindestabstand von 500<br />
mm zwischen der Oberkante der Ringraumabdeckung und dem Dachring verbleibt und an<br />
dem Rand des Schwimmdaches ein ebenso hoher Blechsteg angebracht ist, der das<br />
Abfließen von angesammeltem Wasser durch Bohrungen oder Schlitze an der unteren<br />
Kante des Blechsteges ermöglicht. Zur Brandbekämpfung mittels Löschschaum ist die<br />
Anbringung fest verlegter Feuerlöscheinrichtungen am Tankmantelrand zweckmäßig.<br />
(8) Die Beschäumung des Ringraumes in der Höhe nach Absatz 7 darf nicht durch<br />
Wetterabdeckungen oder ähnliches behindert werden.<br />
9.5.2.2 Zusätzliche Anforderungen an Schwimmdächer <strong>für</strong> Tanks zur Lagerung<br />
<strong>brennbare</strong>r <strong>Flüssigkeiten</strong> der Gefahrklassen AI, AII und B<br />
(1) Schwimmdächer müssen so montiert, installiert und betrieben werden, dass eine<br />
Funkenbildung, die eine mögliche explosionsfähige Atmosphäre entzünden kann,<br />
ausgeschlossen ist. Dies ist beispielhaft erfüllt, wenn Sicherungseinrichtungen und die<br />
Berührungsflächen der Führungen, soweit sie oberhalb der Flüssigkeit liegen, aus<br />
Werkstoffen bestehen, die eine Funkenbildung ausschließen.<br />
(2) Schwimmdächer müssen so montiert, installiert und betrieben werden, dass keine<br />
gefährliche elektrostatische Aufladung auftreten kann. Dies ist beispielhaft erfüllt, wenn<br />
zwischen Schwimmdach und Tankmantel leitfähige Verbindungen vorhanden sind.<br />
(3) Die berufsgenossenschaftliche Regel <strong>für</strong> die Vermeidung von Zündgefahren infolge<br />
elektrostatischer Aufladungen BGR 132 ist zu beachten.<br />
(4) Ist eine zum Schwimmdach führende Metalltreppe vorhanden, gilt Absatz 2 als erfüllt,<br />
wenn die Enden der Treppe durch bewegliche Kabel mit dem Schwimmdach einerseits und<br />
dem Tankmantel andererseits leitend verbunden sind.<br />
(5) Leitfähige Verbindungen zwischen Schwimmdächern und Tankmantel müssen so<br />
installiert, montiert und betrieben werden, dass sie nicht beschädigt werden können und die<br />
Beweglichkeit der Schwimmdächer nicht beeinträchtigt wird.<br />
9.5.2.3 Ausrüstung der Tanks<br />
(1) Die Belüftung und Entlüftung des Tanks muss bei aufgesetztem Dach gewährleistet sein.<br />
Dies ist bei Tanks mit Schwimmdächern beispielhaft erfüllt, wenn die Belüftung und<br />
Entlüftung durch Rohre erfolgt, die betriebsmäßig durch Kappen verschlossen gehalten und<br />
beim Aufsetzen des Daches durch Anheben der Kappen zwangsweise geöffnet werden.<br />
(2) Besteht die Belüftungs- und Entlüftungseinrichtung aus Rohrstutzen, die betriebsmäßig<br />
das Innere mit der Außenluft verbinden, muss sie gegen Eindringen von Regenwasser<br />
geschützt sein. Dies gilt auch <strong>für</strong> Stutzen, die zur Belüftung und Entlüftung des flexibel<br />
abgedeckten Ringraumes zwischen Schwimmdach und Tankmantel angebracht sind<br />
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