Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten ... - Asecos GmbH
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<strong>Technische</strong> <strong>Regeln</strong> <strong>für</strong> <strong>brennbare</strong> <strong>Flüssigkeiten</strong> TRbF 20 – Läger Ausgabe April 2001<br />
(BArbBl. 4/2001 S. 60-105; 2/2002 S. 91; 6/2002 S. 62)<br />
Bild 16 Explosionsgefährdete Bereiche nach Nummer 8.5<br />
8.6 Explosionsgefährdete Bereiche bei der Ableitung von Dampf/Luft-Gemischen<br />
8.6.1 Explosionsgefährdete Bereiche in und um Dämpfespeicher und<br />
Dämpfependelleitungen<br />
(1) Für die explosionsgefährdeten Bereiche in und an Dämpfependelleitungen gilt Nummer<br />
8.2.2 entsprechend.<br />
(2) Für die explosionsgefährdeten Bereiche in und um Dämpfespeicher 13 wird auf das<br />
VdTÜV-Merkblatt 954 14 "Anforderungen an Dämpfespeicher in<br />
Dämpferückgewinnungsanlagen" verwiesen.<br />
8.6.2 Rückgewinnen und Abluftreinigung<br />
(1) Das Innere von Anlagen zur Rückgewinnung oder Abluftreinigung von Dampf/Luft-<br />
Gemischen aus Tanks gehört in der Regel zu den explosionsgefährdeten Bereichen. Der<br />
Brennraum einer Abluftreinigungsanlage ist kein explosionsgefährdeter Bereich.<br />
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