Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten ... - Asecos GmbH
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<strong>Technische</strong> <strong>Regeln</strong> <strong>für</strong> <strong>brennbare</strong> <strong>Flüssigkeiten</strong> TRbF 20 – Läger Ausgabe April 2001<br />
(BArbBl. 4/2001 S. 60-105; 2/2002 S. 91; 6/2002 S. 62)<br />
15.2 Allgemeine Betriebsanweisung, Unterweisung der Beschäftigten, Benutzen<br />
von Sicherheits- und Brandschutzeinrichtungen<br />
15.3 Ständige Überwachung<br />
15.4 Beauftragung von Fachbetrieben<br />
15.5 Koordinierung der Arbeiten<br />
15.6 Erwärmen <strong>brennbare</strong>r <strong>Flüssigkeiten</strong><br />
15.7 Zusätzliche Betriebsvorschriften<br />
15.7.1 Öffnungen von Tanks<br />
15.7.2 Öffnen von Tanks mit innerem Überdruck<br />
15.7.3 Schwimmdächer, Schwimmdecken, Tanks mit Ringmantel<br />
15.7.4 Ortsbewegliche Gefäße<br />
16 Reinigen, Instandhalten und Instandsetzen<br />
16.1 Allgemeines<br />
16.2 Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen<br />
16.3 Zeitlich begrenzte Aufhebung von explosionsgefährdeten Bereichen<br />
16.4 Ableitung von Dampf/Luft-Gemischen bei Arbeiten an Anlagen zur Lagerung<br />
<strong>brennbare</strong>r <strong>Flüssigkeiten</strong> der Gefahrklassen AI, AII und B<br />
16.5 Geerdete Anlagen und Anlagen mit kathodischem Korrosionsschutz zur<br />
Lagerung <strong>brennbare</strong>r <strong>Flüssigkeiten</strong> der Gefahrklassen AI, AII und B<br />
16.6 Wiederherstellen des ordnungsgemäßen Zustandes nach Abschluss der<br />
Arbeiten<br />
17 Außerbetriebsetzen und Stilliegen<br />
18 Kontrollen durch den Betreiber<br />
Anhang<br />
Anhang A Für Läger relevante Beschaffenheitsanforderungen aus der TRbF 100<br />
Anhang B Für Läger relevante Beschaffenheitsanforderungen aus der TRbF 120<br />
Anhang C Für Läger relevante Beschaffenheitsanforderungen aus Anlage 1 zu TRbF<br />
120<br />
Anhang D Für Läger relevante Beschaffenheitsanforderungen aus der TRbF 220<br />
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