Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten ... - Asecos GmbH
Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten ... - Asecos GmbH
Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten ... - Asecos GmbH
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Technische</strong> <strong>Regeln</strong> <strong>für</strong> <strong>brennbare</strong> <strong>Flüssigkeiten</strong> TRbF 20 – Läger Ausgabe April 2001<br />
(BArbBl. 4/2001 S. 60-105; 2/2002 S. 91; 6/2002 S. 62)<br />
(2) Insbesondere sind zu beachten:<br />
1. die Anforderungen an Lagerräume nach Nummer 5 der TRbF 20,<br />
2. die Mündung der Lüftungsleitungen nach Nummer 9.1 der TRbF 20,<br />
3. die Abstände zu Gebäuden im Freien nach Nummer 6.1 der TRbF 20,<br />
4. der Schutz der Transportbehälter gegen Beschädigungen nach Nummer 4.2 der<br />
TRbF 20<br />
5. sowie das Auffangen auslaufender <strong>Flüssigkeiten</strong> nach Nummer 3.2 der TRbF 20.<br />
(3) Absatz 2 Ziffer 5 ist <strong>für</strong> Transportbehälter mit einem Rauminhalt bis 1000 L, die keine<br />
Öffnungen unterhalb des Flüssigkeitsspiegel aufweisen, auch dann erfüllt, wenn der<br />
Transportbehälter mit einer Auffangwanne versehen ist, deren Abstand von der<br />
Behälterwandung an keiner Stelle mehr als 1 cm beträgt.<br />
(4) Transportbehälter dürfen <strong>für</strong> die aktive Lagerung in verfahrenstechnischen Anlagen<br />
verwendet werden, wenn in einem gemeinsamen Brandschutzkonzept die<br />
brandschutztechnischen Belange geregelt sind. Die explosionsgefährdeten Bereiche dürfen<br />
sich überschneiden. Nummer 2 und 3 bleiben unberührt.<br />
148