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Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten ... - Asecos GmbH

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<strong>Technische</strong> <strong>Regeln</strong> <strong>für</strong> <strong>brennbare</strong> <strong>Flüssigkeiten</strong> TRbF 20 – Läger Ausgabe April 2001<br />

(BArbBl. 4/2001 S. 60-105; 2/2002 S. 91; 6/2002 S. 62)<br />

(4) Druckgasbehälter und oberirdische Druckbehälter <strong>für</strong> Gase dürfen in Schutzstreifen von<br />

Tanks zur Lagerung <strong>brennbare</strong>r <strong>Flüssigkeiten</strong> der Gefahrklassen AI, AII und B nicht gelagert<br />

werden. Schutzstreifen im Sinne dieser TRbF und Schutzbereiche <strong>für</strong> Druckbehälter nach<br />

TRB 610 dürfen sich überschneiden, sofern diese nicht Zone 1 sind.<br />

6.5 Tank- und Tankgruppenabstände<br />

(1) Bei der Lagerung <strong>brennbare</strong>r <strong>Flüssigkeiten</strong> der Gefahrklasse AI, AII und B sind aus<br />

Gründen des Brandschutzes und der Brandbekämpfung zwischen den Tanks die in Tafel 5<br />

und 6 festgelegten Tank- und Tankgruppenabstände einzuhalten. Zwischen ortsbeweglichen<br />

Behältern und ortsfesten Tanks muss ein Abstand von 1 D eingehalten werden, wobei D der<br />

Durchmesser des größten benachbarten ortsfesten Tanks ist.<br />

(2) Werden <strong>brennbare</strong> <strong>Flüssigkeiten</strong> der Gefahrklasse AIII mit <strong>brennbare</strong>n <strong>Flüssigkeiten</strong> der<br />

Gefahrklassen AI, AII oder B zusammen gelagert, so gilt Absatz 1 <strong>für</strong> die Tanks zur<br />

Lagerung <strong>brennbare</strong>r <strong>Flüssigkeiten</strong> der Gefahrklasse AIII entsprechend.<br />

(3) Die in Tafel 5 und 6 in Abhängigkeit von Tankbauart, Anordnung und Gesamtrauminhalt<br />

festgelegte Anzahl der Tanks in einer Tankgruppe darf nicht überschritten werden.<br />

(4) Tanks einer Tankgruppe dürfen auch in getrennten Auffangräumen stehen.<br />

(5) Für die Bemessung der Abstände, sowohl zwischen den einzelnen Tanks als auch<br />

zwischen den Tankgruppen, ist vom Durchmesser (D) des größten der jeweils benachbarten<br />

Tanks auszugehen.<br />

Tafel 5 Tankabstände bei der Lagerung <strong>brennbare</strong>r <strong>Flüssigkeiten</strong> der Gefahrklassen AI -<br />

ausgenommen Rohöl und Schwefelkohlenstoff -, AII und B<br />

Anzahl der Tanks in einer Tankgruppe Gesamtrauminhalt Tankabstand<br />

bis 10 Tanks beliebiger Bauart 2000 m 3 >0 3 D<br />

mindestens<br />

jedoch 1 m<br />

bis 10 Tanks beliebiger Bauart > 2000 m 3<br />

50.000 m 3<br />

bis 4 Tanks beliebig aufgestellt oder beliebig viele<br />

Tanks in einer Reihe aufgestellt<br />

55<br />

0,3 D,<br />

mindestens<br />

jedoch 3 m<br />

- Festdachtanks > 50.000 m 3 > 0,5 D<br />

mindestens<br />

jedoch 3 m<br />

- Schwimmdachtanks und inertisierte Festdachtanks<br />

nach Nummer 8.4.2.2<br />

- Tanks mit Ringmantel, deren Höhe mindestens 4/5<br />

der Höhe des Tankmantels beträgt, sowie Tanks in<br />

gleich hohen Auffangräumen anderer Form -<br />

> 50.000 m 3 0,3 D,<br />

mindestens<br />

jedoch 3 m<br />

> 50.000 m 3 0,3 D,<br />

mindestens<br />

jedoch 3 m<br />

Die Abstände von Tankgruppen müssen mindestens dem Diagramm 4 entsprechen

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