Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten ... - Asecos GmbH
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<strong>Technische</strong> <strong>Regeln</strong> <strong>für</strong> <strong>brennbare</strong> <strong>Flüssigkeiten</strong> TRbF 20 – Läger Ausgabe April 2001<br />
(BArbBl. 4/2001 S. 60-105; 2/2002 S. 91; 6/2002 S. 62)<br />
Diagramm 5 Abstände Ra und Ri<br />
(3) Das Innere von Pumpengruben ist Zone 1. Um die Pumpengrube ist ein Bereich bis zu<br />
einem Abstand von 2 m um die Öffnung bis zu einer Höhe von 0,8 m über Erdgleiche Zone<br />
2, sofern nicht nach Absatz 2 Zone 1.<br />
(4) Sind Pumpen, bei denen der Kühlluftstrom des Antriebsmotors gegen die Pumpe<br />
gerichtet ist, in Vertiefungen (Gruben) aufgestellt, die nicht tiefer als 1/10 der Grubenbreite<br />
und dabei nicht tiefer als 1,5 m sind, ist das Innere der Vertiefung (Grube) abweichend von<br />
Absatz 3 Zone 2.<br />
(5) Um Pumpen in Räumen ohne besondere Lüftungsanforderungen ist ein Bereich bis zu<br />
einem von der Pumpengehäusewand aus gemessenen Abstand R, nach Diagramm 5 Zone<br />
1. Darüber hinaus ist ein Bereich bis zu einem Abstand 2 Ri Zone 2.<br />
(6) Um Pumpen in Räumen mit besonderen Lüftungsanforderungen (technische Lüftung mit<br />
mehr als 2-fachem Luftwechsel) ist der Bereich um die Pumpe mit einem Abstand 2Ri nach<br />
Diagramm 5 Zone 2.<br />
(7) In Bild 10 ist ein Beispiel <strong>für</strong> explosionsgefährdete Bereiche um Pumpen dargestellt.<br />
Bild 10 Explosionsgefährdete Bereiche um Pumpen in Gruben nach Nummer 8.2.3<br />
(8) Das Innere von Pumpen, die betrieblich nicht ständig mit Flüssigkeit gefüllt bleiben, ist<br />
explosionsgefährdeter Bereich. Nummer 8.2.2 Absatz 1 gilt entsprechend.<br />
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