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Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten ... - Asecos GmbH

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<strong>Technische</strong> <strong>Regeln</strong> <strong>für</strong> <strong>brennbare</strong> <strong>Flüssigkeiten</strong> TRbF 20 – Läger Ausgabe April 2001<br />

(BArbBl. 4/2001 S. 60-105; 2/2002 S. 91; 6/2002 S. 62)<br />

Diagramm 4 Abstände von Tankgruppen (A) bei der Lagerung <strong>brennbare</strong>r <strong>Flüssigkeiten</strong> der<br />

Gefahrklasse AI -ausgenommen Rohöl und Schwefelkohlenstoff -, AII und B<br />

(6) Die Abstände sind auch zu benachbarten Tanks <strong>für</strong> <strong>brennbare</strong> <strong>Flüssigkeiten</strong> der<br />

Gefahrklasse AIII einzuhalten. Sofern die Tanks nicht in einem gemeinsamen Auffangraum<br />

stehen, ist <strong>für</strong> die Bemessung der Abstände jedoch der Durchmesser des größten<br />

benachbarten Tanks <strong>für</strong> <strong>brennbare</strong> <strong>Flüssigkeiten</strong> der Gefahrklassen AI, AII oder B<br />

maßgebend.<br />

(7) Die Abstände sind auch zwischen Tanks benachbarter Läger einzuhalten.<br />

(8) Die Abstände sind von Tankwand zu Tankwand zu messen.<br />

(9) Bei Tanks mit Ringmänteln ist der lichte Abstand zwischen den Ringmänteln<br />

maßgebend.<br />

(10) Beispiele <strong>für</strong> Tank- und Tankgruppenabstände sind in Bild 8 dargestellt.<br />

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