30.06.2013 Aufrufe

Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten ... - Asecos GmbH

Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten ... - Asecos GmbH

Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten ... - Asecos GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Technische</strong> <strong>Regeln</strong> <strong>für</strong> <strong>brennbare</strong> <strong>Flüssigkeiten</strong> TRbF 20 – Läger Ausgabe April 2001<br />

(BArbBl. 4/2001 S. 60-105; 2/2002 S. 91; 6/2002 S. 62)<br />

(4) Abweichend von Absatz 1 und 2 ist ein Auffangraum nicht erforderlich <strong>für</strong><br />

Transportbehälter, die Anhang J Nummer 5 Absatz 3 entsprechen.<br />

(5) Ein Auffangraum ist nicht erforderlich <strong>für</strong> mit einem Leckanzeigegerät ausgerüstete<br />

29<br />

• doppelwandige liegende zylindrische Tanks aus Stahl,<br />

• andere doppelwandige Tanks aus Stahl mit einem Rauminhalt bis 100.000 L oder<br />

• andere doppelwandige Tanks aus Stahl mit einem Rauminhalt bis 300.000 L, wenn<br />

eine ausreichende Standsicherheit auch im Brandfall gegeben ist und die Innen- und<br />

Außenwand <strong>für</strong> den zulässigen Betriebsüberdruck, mindestens jedoch 2 bar,<br />

ausgelegt, gebaut und erstmalig geprüft ist.<br />

Die doppelwandigen Tanks dürfen unterhalb der dem zulässigen Füllungsgrad<br />

entsprechenden Höhe keine die Doppelwandigkeit des Gesamtsystems aufhebenden<br />

Stutzen oder Durchtritte haben.<br />

(6) Ein Auffangraum ist ferner nicht erforderlich <strong>für</strong> Tanks mit einem Rauminhalt bis<br />

• 40.000 L <strong>brennbare</strong>r <strong>Flüssigkeiten</strong> der Gefahrklassen AI, AII und B oder<br />

• 100.000 L <strong>brennbare</strong>r <strong>Flüssigkeiten</strong> der Gefahrklasse AIII,<br />

wenn sie<br />

1. gegen Flammeneinwirkung ausreichend widerstandsfähig sind,<br />

2. gegen Korrosionen beständig oder ausreichend z.B. durch eine<br />

Leckschutzauskleidung geschützt sind und<br />

3. unterhalb des zulässigen Flüssigkeitsstandes keine lösbaren Anschlüsse oder<br />

Verschlüsse besitzen.<br />

(7) Die Notwendigkeit von Auffangräumen <strong>für</strong> Tanks <strong>für</strong> <strong>brennbare</strong> <strong>Flüssigkeiten</strong>, die bei 50<br />

°C einen Dampfdruck von mehr als 2 bar absolut aufweisen (physikalisches Verhalten<br />

ähnlich wie verflüssigte Gase), ist insbesondere in Hinblick auf den Schutz gegen<br />

Selbstbefeuerung im Einzelfall zu klären. Wird auf den Auffangraum verzichtet, müssen der<br />

Tank und seine Ausrüstung folgende Bedingungen erfüllen:<br />

• Bemessung nach dem 3-fachen Betriebsüberdruck, mindestens jedoch 6 bar,<br />

• Auslegung mit 1,0-facher Sicherheit gegen Streckgrenze bei maximalem<br />

Explosionsdruck oder Inertisierung gemäß Nummer 8.2.4.1 bzw. 8.2.4.2<br />

Inertisierungsstufe 3,<br />

• jede erste Absperrarmatur zu weiterführenden Rohrleitungen muss gefahrlos betätigt<br />

werden können,<br />

• an Lagerbehältern mit einem Fassungsvermögen von mehr als 30 t muss entweder<br />

die erste unterhalb des Behälters liegende Absperrarmatur in der Füll- und<br />

Entnahmeleitung <strong>für</strong> die flüssige Phase als eingeschweißte außenliegende Armatur<br />

in fire-safe-Qualität ausgeführt und durch Maßnahmen nach z.B. den Abschnitten<br />

3.2.3.3.4 oder 3.2.3.3.5 der TRB 610 geschützt sein oder eine innenliegende<br />

Armatur eingebaut sein,<br />

• geeignete Schutzmaßnahmen vor Brandlasten (z.B. nach TRB 610 Nummer 3.2.3.3),<br />

• Gewährleistung der Dichtheit von Ausrüstungsteilen und Rohrleitungsverbindungen<br />

im Bereich der Projektion des Tanks (z.B. nach TRB 610 Nummer 3.2.1.9) und<br />

• Prüfung der Tanks wie Tanks mit innerem Überdruck.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!