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Fallbeispiel für WU-Vorlesung - Rechtsfragen der elektronischen ...

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BKA/RIS VwGH - Volltext<br />

werden kann.<br />

5. Gemäß § 37 Abs 2 TKG 2003 sind einem Unternehmen mit<br />

beträchtlicher Marktmacht zwingend spezifische Verpflichtungen<br />

aufzuerlegen. Wie auch in den Leitlinien (Rz 114) ausgeführt wird,<br />

ist die Feststellung allein, dass ein Unternehmen über<br />

beträchtliche Marktmacht verfügt, ohne die Auferlegung geeigneter<br />

Verpflichtungen, nicht mit den Bestimmungen des neuen<br />

Rechtsrahmens, insbeson<strong>der</strong>e nicht mit Art 16 Abs 4 <strong>der</strong><br />

Rahmenrichtlinie, vereinbar. Auch wenn die Rechtswidrigkeit sich<br />

im vorliegenden Beschwerdefall (nur) auf die in Spruchpunkt 2.<br />

erfolgte Festlegung spezifischer Verpflichtungen bezieht, erweist<br />

sich <strong>der</strong> Spruch des angefochtenen Bescheides vor dem Hintergrund<br />

<strong>der</strong> zitierten Rechtsvorschriften somit als nicht teilbar. Auch<br />

Spruchpunkt 3. kann <strong>für</strong> sich allein keinen Bestand haben, da nach<br />

§ 133 Abs 7 TKG 2003 die bescheidmäßige Auferlegung von<br />

Verpflichtungen nach § 37 Abs 2 TKG 2003 o<strong>der</strong> die Aufhebung von<br />

Verpflichtungen nach § 37 Abs 3 TKG 2003 Voraussetzung <strong>für</strong> den<br />

Wegfall <strong>der</strong> nach dem TKG (1997) bestehenden Verpflichtungen ist.<br />

6. Der angefochtene Bescheid war daher wegen Rechtswidrigkeit<br />

seines Inhaltes gemäß § 42 Abs 2 Z 1 VwGG aufzuheben.<br />

Der Ausspruch über den Aufwan<strong>der</strong>satz gründet sich auf die<br />

§§ 47 ff VwGG iVm <strong>der</strong> VwGH-Aufwan<strong>der</strong>satzverordnung 2003, BGBl II<br />

Nr 333.<br />

Wien, am 22. November 2005<br />

Schlagworte<br />

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4<br />

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7<br />

Gemeinschaftsrecht Richtlinie Umsetzungspflicht EURallg4/2<br />

Gemeinschaftsrecht Terminologie Definition von Begriffen EURallg8<br />

Trennbarkeit geson<strong>der</strong>ter Abspruch<br />

Dokumentnummer<br />

JWT/2005030109/20051122X00<br />

<strong>Vorlesung</strong>smaterialien Seite 135<br />

http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=vwgh&d=VwGHT&i=62625...<br />

Seite 28 von 28<br />

01.06.2006

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