Fallbeispiel für WU-Vorlesung - Rechtsfragen der elektronischen ...
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BKA/RIS VwGH - Volltext<br />
werden kann.<br />
5. Gemäß § 37 Abs 2 TKG 2003 sind einem Unternehmen mit<br />
beträchtlicher Marktmacht zwingend spezifische Verpflichtungen<br />
aufzuerlegen. Wie auch in den Leitlinien (Rz 114) ausgeführt wird,<br />
ist die Feststellung allein, dass ein Unternehmen über<br />
beträchtliche Marktmacht verfügt, ohne die Auferlegung geeigneter<br />
Verpflichtungen, nicht mit den Bestimmungen des neuen<br />
Rechtsrahmens, insbeson<strong>der</strong>e nicht mit Art 16 Abs 4 <strong>der</strong><br />
Rahmenrichtlinie, vereinbar. Auch wenn die Rechtswidrigkeit sich<br />
im vorliegenden Beschwerdefall (nur) auf die in Spruchpunkt 2.<br />
erfolgte Festlegung spezifischer Verpflichtungen bezieht, erweist<br />
sich <strong>der</strong> Spruch des angefochtenen Bescheides vor dem Hintergrund<br />
<strong>der</strong> zitierten Rechtsvorschriften somit als nicht teilbar. Auch<br />
Spruchpunkt 3. kann <strong>für</strong> sich allein keinen Bestand haben, da nach<br />
§ 133 Abs 7 TKG 2003 die bescheidmäßige Auferlegung von<br />
Verpflichtungen nach § 37 Abs 2 TKG 2003 o<strong>der</strong> die Aufhebung von<br />
Verpflichtungen nach § 37 Abs 3 TKG 2003 Voraussetzung <strong>für</strong> den<br />
Wegfall <strong>der</strong> nach dem TKG (1997) bestehenden Verpflichtungen ist.<br />
6. Der angefochtene Bescheid war daher wegen Rechtswidrigkeit<br />
seines Inhaltes gemäß § 42 Abs 2 Z 1 VwGG aufzuheben.<br />
Der Ausspruch über den Aufwan<strong>der</strong>satz gründet sich auf die<br />
§§ 47 ff VwGG iVm <strong>der</strong> VwGH-Aufwan<strong>der</strong>satzverordnung 2003, BGBl II<br />
Nr 333.<br />
Wien, am 22. November 2005<br />
Schlagworte<br />
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4<br />
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7<br />
Gemeinschaftsrecht Richtlinie Umsetzungspflicht EURallg4/2<br />
Gemeinschaftsrecht Terminologie Definition von Begriffen EURallg8<br />
Trennbarkeit geson<strong>der</strong>ter Abspruch<br />
Dokumentnummer<br />
JWT/2005030109/20051122X00<br />
<strong>Vorlesung</strong>smaterialien Seite 135<br />
http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=vwgh&d=VwGHT&i=62625...<br />
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01.06.2006