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Fallbeispiel für WU-Vorlesung - Rechtsfragen der elektronischen ...

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Zur Bestreitbarkeit von Märkten:<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Theorie <strong>der</strong> „bestreitbaren Märkte (contestable markets)“ wird unterstellt,<br />

dass unter bestimmten (idealisierten) Annahmen die Drohung eines potenziellen<br />

Markteintritts (potenzieller Wettbewerb) eine hinreichend disziplinierende Wirkung auf die<br />

aktiven Marktteilnehmer ausübt, sodass auch auf Märkten mit geringer Zahl an aktiven<br />

Marktteilnehmern bzw. einer asymmetrischen Verteilung <strong>der</strong> Marktanteile o<strong>der</strong> aber auch in<br />

Monopolsituationen sowohl allokative wie technische Effizienz sichergestellt ist.<br />

Dabei müssen freilich entsprechend restriktive Annahmen getroffen werden: (1) wird von <strong>der</strong><br />

Abwesenheit jeglicher Markteintritts- und Marktaustrittsbarrieren ausgegangen und (2) wird<br />

angenommen, dass die Reaktionszeit <strong>der</strong> etablierten Unternehmen hinreichend lang ist, sodass<br />

ein Neueinsteiger in den Markt eintreten und (die von ihm vor dem Eintritt beobachteten)<br />

Profite realisieren kann („hit and run“-Strategie).<br />

Beide Annahmen sind auf dem gegenständlichen Markt nicht erfüllt:<br />

Zur ersten Annahme ist festzustellen, dass im Rahmen dieser Modelltheorie unter Abwesenheit<br />

von Marktbarrieren verstanden wird, dass keine exogenen (technisch bedingten) versunkenen<br />

Kosten existieren. Diese sind <strong>für</strong> die zugrunde liegenden Märkte tatsächlich verhältnismäßig<br />

gering (ON 25). Doch übersieht die konventionelle Theorie <strong>der</strong> bestreitbaren<br />

Märkte, dass auch eine Reihe von endogenen Marktbarrieren, die eben nicht Folge einer<br />

vorgegebenen Industriestruktur sind, son<strong>der</strong>n vielmehr durch das strategische Verhalten <strong>der</strong><br />

bereits am Markt aktiven Teilnehmer bestimmt werden, existieren. Es sei an dieser Stelle<br />

insbeson<strong>der</strong>e an die hohe Werbeintensität und Bedeutung <strong>der</strong> Kundenbindung auf den<br />

Kommunikationsendkundenmärkten verwiesen. Als beson<strong>der</strong>s problematisch erweist sich<br />

daher die im Modell <strong>der</strong> bestreitbaren Märkte implizit enthaltene For<strong>der</strong>ung, dass die Konsumentenseite<br />

keinerlei Präferenz bzw. Markentreue, aus welchen Gründen auch immer, <strong>für</strong><br />

die bestehenden Unternehmer aufweist. In dem Modell wird vielmehr davon ausgegangen,<br />

dass sich die Konsumenten vollkommen rational verhalten, d.h. auf den homogenen Produktmärkten<br />

orientieren sich die Konsumenten lediglich an den Preisen. Dies steht jedoch<br />

klar in Wi<strong>der</strong>spruch zu den Feststellungen, wonach TA zumindest teilweise in <strong>der</strong> Lage ist,<br />

im Durchschnitt höhere Preise zu setzen, ohne entsprechende Umsatz- bzw. Marktanteilsverluste<br />

in Kauf nehmen zu müssen.<br />

Freier Marktzutritt bedeutet ferner, dass keinerlei Asymmetrien zwischen potenziellen Markteintretern<br />

und aktuellen Marktteilnehmern bestehen, also keine unterschiedlichen Zugangsmöglichkeiten<br />

zu Faktormärkten, kein patentrechtlicher Schutz auf Seiten des/<strong>der</strong> Incumbent(s),<br />

keine Informationsnachteile hinsichtlich <strong>der</strong> Nachfrage sowie, dass keinerlei technologische<br />

Asymmetrien (etc.) existieren. Die völlige Marktgleichheit wird nicht zuletzt auch vor<br />

dem Hintergrund <strong>der</strong> diversen „foreclosure“ Taktiken zu einer rein hypothetischen For<strong>der</strong>ung.<br />

Zur zweiten Annahme ist festzustellen, dass diese unterstellt, dass das Zeitintervall zwischen<br />

dem Bekanntwerden eines neuen Marktzutritts und <strong>der</strong> tatsächlichen Möglichkeit, den Konsumenten<br />

Güter anzubieten („entry lag“), kleiner ist als die durch diverse Transaktionskosten<br />

(bspw. die Existenz langfristiger Verträge) bedingte Zeitverzögerung in <strong>der</strong> Preisanpassung<br />

(price lag). Zudem liegt diesem Vergleich die hypothetische Situation unregulierter Märkte<br />

zugrunde. Würde das SMP-Unternehmen jedoch keinerlei ex-ante Verpflichtungen unterliegen,<br />

so könnte es je<strong>der</strong>zeit, von internen Organisationsprozessen abgesehen bzw. in Abhängigkeit<br />

von diesen, ohne wesentliche zeitliche Verzögerung auf den Markteintritt reagieren.<br />

Es ist notwendig, die hypothetische Situation <strong>der</strong> Nichtregulierung als Vergleichsbasis<br />

heranzuziehen, da genau dies <strong>der</strong> Schlussfolgerung bzw. For<strong>der</strong>ung in als bestreitbar identifizierten<br />

Märkten entspräche. An dieser Stelle sei daher geson<strong>der</strong>t auf die regulatorische<br />

Bedeutung bzw. die Unterschiede zwischen einem ex-post und ex-ante Regulierungsregime<br />

verwiesen. Ex-post Kontrolle greift definitionsgemäß erst bei erfolgtem Schaden, <strong>der</strong> jedoch<br />

gerade in <strong>der</strong> Telekommunikationsbranche aufgrund <strong>der</strong> spezifischen Wettbewerbs- bzw.<br />

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<strong>Vorlesung</strong>smaterialien Seite 146

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