Fallbeispiel für WU-Vorlesung - Rechtsfragen der elektronischen ...
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Verbindungsnetzbetreiber(vor)auswahl war auch auf dem gegenständlichen Markt – neben<br />
<strong>der</strong> ex ante-Entgeltregulierung - das bedeutendste Regulierungsinstrument <strong>der</strong> bisherigen<br />
Regulierung. Die insbeson<strong>der</strong>e in den Jahren 1998-2001 erfolgten Marktanteilsgewinne <strong>der</strong><br />
alternativen Anbieter gingen mit einem spiegelbildlichen Anstieg in <strong>der</strong> Verwendung von Carrier<br />
Selection einher.<br />
2.1.2. Vertikale Integration<br />
Das Vorliegen von vertikaler Integration ist <strong>für</strong> die Beurteilung von Marktmacht insofern relevant,<br />
als vertikale Integration einem Unternehmen Vorteile gegenüber seinen Konkurrenten<br />
verschaffen kann, vor allem falls es sich auf <strong>der</strong> Vorleistungsebene um einen notwendigen<br />
und nicht leicht ersetzbaren Input (ON 25) handelt. Das Ausmaß <strong>der</strong> vertikalen Integration<br />
bestimmt auch in wesentlichem Maß die Anreize zu antikompetitivem Verhalten gegenüber<br />
Konkurrenten (ON 25). So können vor allem vertikal integrierte Unternehmen mit Marktmacht<br />
auf einem komplementären Anschlussmarkt einen Anreiz haben, Konkurrenten von komplementären<br />
Verbindungsmärkten zu verdrängen (ON 32, S 21).<br />
Für die Beurteilung des potentiellen Wettbewerbes am gegenständlichen Markt bei Abwesenheit<br />
von jeglicher Regulierung ist insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Anreiz von TA relevant, durch die<br />
grundsätzliche Verweigerung des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung bzw. <strong>der</strong> Möglichkeit<br />
zur Verbindungsnetzbetreiber(vor)auswahl den möglichen Wettbewerb auf den horizontal<br />
nachgelagerten Verbindungsmärkten zu verhin<strong>der</strong>n. Auf dem gegenständlichen Markt<br />
reduziert sich allerdings die Abhängigkeit vom Vorleistungsanbieter Telekom Austria. Für die<br />
internationale Weiterleitung und Zustellung von Auslandsgesprächen – zumindest hinsichtlich<br />
<strong>der</strong> wesentlichsten Destinationen – stehen allen Betreibern (Telekom Austria wie auch<br />
den alternativen Anbietern) eine Reihe von internationalen Carriern zur Verfügung. Freilich<br />
muss aber auch hier von – teils größenabhängig – unterschiedlichen Einkaufsmöglichkeiten<br />
und Verhandlungspositionen ausgegangen werden.<br />
Der Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung bzw. die Möglichkeit <strong>der</strong> Verbindungsnetzbetreiber(vor)auswahl<br />
stellt bezüglich des auf das Inland entfallenden Anteils <strong>der</strong> notwendigen<br />
Vorleistung eine notwendige Voraussetzung <strong>für</strong> die Diensterbringung auf den Verbindungsmärkten<br />
dar. Alternative Betreiber, die über keinen direkten Zugang zum Teilnehmer<br />
verfügen, können mit <strong>der</strong> Möglichkeit <strong>der</strong> Verbindungsnetzbetreiber(vor)auswahl den Endkunden<br />
im Wettbewerb mit <strong>der</strong> vertikal integrierten Telekom Austria Dienste anbieten.<br />
2.1.3. Marktzutrittsbarrieren<br />
Marktzutrittsbarrieren können definiert werden als all jene Faktoren, die es dem bzw. den auf<br />
dem Markt tätigen Unternehmen erlauben können, seine/ihre Preise über die Kosten anzuheben,<br />
ohne dass dadurch zusätzliche, disziplinierende Markteintritte erfolgen.<br />
Je höher also Marktzutrittsbarrieren sind (d.h. je schwieriger <strong>der</strong> Markteintritt ist), desto höher<br />
ist potentiell das Ausmaß an Marktmacht <strong>der</strong>/des etablierten Unternehmen(s).<br />
Die Existenz von langfristigen Markteintrittsbarrieren ist ein Schlüsselkriterium <strong>für</strong> das Vorliegen<br />
von beträchtlicher Marktmacht. Je höher Marktbarrieren sind (d.h. je schwieriger <strong>der</strong><br />
Markteintritt ist), desto höher ist potenziell das Ausmaß an Marktmacht <strong>der</strong> etablierten Unternehmen.<br />
In ihrer Empfehlung über relevante Märkte vom 11.02.2003. („Empfehlung über relevante<br />
Produkt- und Dienstemärkte des <strong>elektronischen</strong> Kommunikationssektors, die aufgrund <strong>der</strong><br />
Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsa-<br />
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<strong>Vorlesung</strong>smaterialien Seite 144