Fallbeispiel für WU-Vorlesung - Rechtsfragen der elektronischen ...
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sprachtelephonie zu sehen. Die Telekom-Control-Kommission merkt dazu an, dass in ON 30<br />
(„Bibliographie“) die Arbeiten <strong>der</strong> deutschen Monopolkommission und des ERG-<br />
Arbeitspapiers „European Regulators Group (ERG) (2004), „Joint ERG/EC approach on appropriate<br />
remedies in the new regulatory framework“ zur Anwendung <strong>der</strong> Regulierungsinstrumente<br />
zwar zitiert, nicht aber <strong>der</strong>en Inhalte dazu verarbeitet wurden. Letztgenanntes Papier<br />
erwähnt nämlich ebenso explizit, wie das <strong>für</strong> die Festnetzsprachtelephonie erstellte Expertengutachten<br />
von C. Koboldt, das Wettbewerbsproblem <strong>der</strong> horizontalen Marktmachtübertragung<br />
innerhalb <strong>der</strong> Festnetzendkundenmärkte. „At the retail level, the incumbent<br />
might engage in bundling of access and call services in a way that discourages its access<br />
customers from obtaining call services from other provi<strong>der</strong>s, thus trying to un<strong>der</strong>mine the<br />
effects of CS and CPS obligations. For example, the incumbent might offer a bundle of free<br />
or heavily discounted call minutes with its line rental in exchange for a higher access charge,<br />
which might make its own offering more attractive than the alternative of buying calls from an<br />
CS or CPS operator “ (Koboldt, C. (2003) „Regulatory obligations to be imposed on operators<br />
with significant market power: narrowband services“, S. 11-12; nunmehr von <strong>der</strong> Europäischen<br />
Kommission publizierte und im Internet abrufbare Endfassung im Rahmen <strong>der</strong><br />
von <strong>der</strong> Kommission beauftragten Studien zu Regulierungsfragen).<br />
Angesichts <strong>der</strong> Ausführungen in ON 25 zur Problematik <strong>der</strong> horizontalen Marktmachtübertragung<br />
war den diesbezüglichen Argumenten von TA daher schlussendlich nicht Folge zu<br />
leisten.<br />
D. Rechtliche Beurteilung<br />
1. Zur Zuständigkeit <strong>der</strong> Telekom-Control-Kommission<br />
Gemäß § 117 Z 6 TKG 2003 kommt <strong>der</strong> Telekom-Control-Kommission die Zuständigkeit zur<br />
Feststellung, ob auf dem jeweils relevanten Markt ein o<strong>der</strong> mehrere Unternehmen über beträchtliche<br />
Marktmacht verfügen, und (gegebenenfalls) die Auferlegung spezifischer Verpflichtungen<br />
gemäß § 37 TKG 2003 zu. Vice versa kommt ihr auch die Zuständigkeit zur<br />
Feststellung effektiven Wettbewerbs auf einem relevanten Markt zu.<br />
2. Allgemeines<br />
Im Gegensatz zum bisherigen Regelwerk des TKG 1997 bzw. <strong>der</strong> ONP-Richtlinien hat <strong>der</strong><br />
neue Rechtsrahmen im Bereich <strong>der</strong> <strong>elektronischen</strong> Kommunikationsnetze und -dienste – das<br />
Telekommunikationsgesetz 2003 – einen differenzierteren Ansatz betreffend die Ermittlung<br />
von Unternehmen, die über beträchtliche Marktmacht verfügen, und die Auferlegung von ex<br />
ante-Verpflichtungen, um den – im Rahmen einer Marktanalyse – identifizierten wettbewerblichen<br />
Problemen zu begegnen.<br />
Die Systematik <strong>der</strong> neuen Regelungen sieht im Wesentlichen einen dreistufigen Prozess vor:<br />
Die erste Stufe beinhaltet die Abgrenzung von Kommunikationsmärkten, die möglicherweise<br />
<strong>der</strong> sektorspezifischen Regulierung unterliegen (§ 36 TKG 2003). Den einschlägigen Bestimmungen<br />
entsprechend hat die RTR-GmbH die Telekommunikationsmärkteverordnung<br />
2003 (TKMVO 2003) erlassen, die mit 17.10.2003 in Kraft getreten ist und 16 Telekommunikationsmärkte<br />
abgegrenzt hat.<br />
Die zweite Stufe sieht die Analyse dieser Märkte durch die Telekom-Control-Kommission mit<br />
dem Ziel vor, festzustellen, ob auf diesen Telekommunikationsmärkten effektiver Wettbewerb<br />
gegeben ist o<strong>der</strong> aber (zumindest) ein Unternehmen über beträchtliche Marktmacht verfügt<br />
(§ 37 TKG 2003).<br />
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<strong>Vorlesung</strong>smaterialien Seite 72