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handbuch für das vermittlungsverfahren - advodaehler.ch

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Handbu<strong>ch</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> Vermittlungsverfahren<br />

10. MUSTER RECHTSBEGEHREN<br />

Vers<strong>ch</strong>iedene Klagearten und Re<strong>ch</strong>tsbegehren<br />

a) allgemeines Forderungsbegehren<br />

1. Der Beklagte sei zu verpfli<strong>ch</strong>ten, dem Kläger Fr. ... nebst 5 % Zins seit ... 2001 zu bezahlen.<br />

2. Unter Kosten- und Ents<strong>ch</strong>ädigungsfolge.<br />

1. Der Beklagte sei zu verpfli<strong>ch</strong>ten, dem Kläger Fr. ... nebst 5 % Zins seit ... zu bezahlen.<br />

2. Es sei der in der Betreibung Nr. ... des Betreibungsamts G... vom ... 2001 erhobene Re<strong>ch</strong>tsvors<strong>ch</strong>lag<br />

zu beseitigen.<br />

3. Unter Kosten- und Ents<strong>ch</strong>ädigungsfolge.<br />

Die Klage sei abzuweisen, unter Kosten- und Ents<strong>ch</strong>ädigungsfolge.<br />

1. Die Klage wird im Betrag von Fr. 2'300.- anerkannt; im Mehrbetrag sei die Klage abzuweisen.<br />

2. Unter Kosten- und Ents<strong>ch</strong>ädigungsfolge.<br />

1. Der Beklagte anerkennt die Klage im Betrag von Fr. 500.- nebst 5 % Zins seit 1. Mai 2002<br />

sowie die Kosten des Zahlungsbefehls von Fr. 80.-.<br />

2. Im Mehrbetrag sei die Klage abzuweisen.<br />

3. Unter Kosten- und Ents<strong>ch</strong>ädigungsfolge.<br />

b) S<strong>ch</strong>adenersatz<br />

1. Der Beklagte sei zu verpfli<strong>ch</strong>ten, dem Kläger den na<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong>geführtem Beweisverfahren zu<br />

beziffernden S<strong>ch</strong>aden aus der Kollision vom 3. Juli 2002 zu bezahlen.<br />

2. Unter Kosten- und Ents<strong>ch</strong>ädigungsfolge.<br />

c) Unterlassung und S<strong>ch</strong>adenersatz<br />

1. Es sei dem Beklagten zu verbieten, den auf seiner Liegens<strong>ch</strong>aft Parz. Nr. 1415 Grundbu<strong>ch</strong><br />

Rors<strong>ch</strong>a<strong>ch</strong> befindli<strong>ch</strong>en Weiher zu stauen.<br />

2. Der Beklagte sei zu verpfli<strong>ch</strong>ten, den dur<strong>ch</strong> die Stauung auf der klägeris<strong>ch</strong>en Liegens<strong>ch</strong>aft<br />

entstandenen S<strong>ch</strong>aden, der na<strong>ch</strong> Ausgang des Beweisverfahrens beziffert wird, zu bezahlen.<br />

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