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handbuch für das vermittlungsverfahren - advodaehler.ch

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Handbu<strong>ch</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> Vermittlungsverfahren<br />

i) Ehrverletzung<br />

1. Der Beklagte sei <strong>für</strong> seine am 4. Mai 2003 gegenüber dem Kläger und dessen Arbeitgeber<br />

gema<strong>ch</strong>ten Äusserungen:<br />

"Der Kläger hat an seinem früheren Arbeitsplatz Geld veruntreut und sei deswegen fristlos<br />

entlassen worden."<br />

Der Verleumdung i.S. von Art. 174 StGB, evtl. der üblen Na<strong>ch</strong>rede i.S. von Art. 173 StGB,<br />

s<strong>ch</strong>uldig zu erklären und da<strong>für</strong> angemessen zu bestrafen.<br />

2. Der Beklagte sei zu verpfli<strong>ch</strong>ten, dem Kläger eine Genugtuung von Fr. 3'000.- zu bezahlen.<br />

3. Das Urteil sei auf eine vom Geri<strong>ch</strong>t zu bestimmende Art zu veröffentli<strong>ch</strong>en.<br />

4. Unter Kosten- und Ents<strong>ch</strong>ädigungsfolge zu Lasten des Beklagten.<br />

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