handbuch für das vermittlungsverfahren - advodaehler.ch
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Handbu<strong>ch</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> Vermittlungsverfahren<br />
i) Ehrverletzung<br />
1. Der Beklagte sei <strong>für</strong> seine am 4. Mai 2003 gegenüber dem Kläger und dessen Arbeitgeber<br />
gema<strong>ch</strong>ten Äusserungen:<br />
"Der Kläger hat an seinem früheren Arbeitsplatz Geld veruntreut und sei deswegen fristlos<br />
entlassen worden."<br />
Der Verleumdung i.S. von Art. 174 StGB, evtl. der üblen Na<strong>ch</strong>rede i.S. von Art. 173 StGB,<br />
s<strong>ch</strong>uldig zu erklären und da<strong>für</strong> angemessen zu bestrafen.<br />
2. Der Beklagte sei zu verpfli<strong>ch</strong>ten, dem Kläger eine Genugtuung von Fr. 3'000.- zu bezahlen.<br />
3. Das Urteil sei auf eine vom Geri<strong>ch</strong>t zu bestimmende Art zu veröffentli<strong>ch</strong>en.<br />
4. Unter Kosten- und Ents<strong>ch</strong>ädigungsfolge zu Lasten des Beklagten.<br />
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