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handbuch für das vermittlungsverfahren - advodaehler.ch

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Handbu<strong>ch</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> Vermittlungsverfahren<br />

15. MUSTER URTEILSVORSCHLAG<br />

Briefkopf des Vermittleramts<br />

Protokoll / Urteilsvors<strong>ch</strong>lag<br />

Nr. 11-02 Vorstand verlangt am: 10.8.2003<br />

abgehalten am: 23.8.2003 14.00 Uhr<br />

Kläger/Klägerin<br />

Hans Muster, Parkweg 33, 9288 Hadern<br />

persönli<strong>ch</strong> ers<strong>ch</strong>ienen<br />

Beklagter/Beklagte<br />

Meister Linus, Bue<strong>ch</strong>wald 81, 9242 Oberuzwil<br />

vertreten dur<strong>ch</strong> RA Dr. Hans Staub, Post, 9242 Oberuzwil<br />

Streitbetreffnis<br />

Forderung<br />

Re<strong>ch</strong>tsbegehren des Klägers/der Klägerin<br />

1. Der Beklagte sei zu verpfli<strong>ch</strong>ten, dem Kläger Fr. 4'870.- nebst 5 % Zins seit 14. April 2002 zu<br />

bezahlen.<br />

2. Unter Kosten- und Ents<strong>ch</strong>ädigungsfolge.<br />

Re<strong>ch</strong>tsbegehren des Beklagten/der Beklagten<br />

1. Die Klage sei abzuweisen.<br />

2. Unter Kosten- und Ents<strong>ch</strong>ädigungsfolge.<br />

Urteilsvors<strong>ch</strong>lag des Vermittleramts<br />

1. Der Beklagte bezahlt dem Kläger <strong>für</strong> die Gartenarbeiten vom Herbst 2001 Fr. 3'500.-. Dieser<br />

Betrag ist wie folgt zu bezahlen: Fr. 1'500.- bis 30. September 2003 und je Fr. 1'000.-<br />

bis 31. Oktober 2003 und bis 30. November 2003. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.<br />

2. Der Re<strong>ch</strong>tsvors<strong>ch</strong>lag in der Betreibung Nr. 406 des Betreibungsamts Oberuzwil wird in diesem<br />

Umfang aufgehoben.<br />

3. Der Kläger bezahlt die Vermittlungskosten von Fr. 150.-. Der Beklagte leistet dem Kläger<br />

daran Fr. 100.-.<br />

4. Es werden keine Parteients<strong>ch</strong>ädigungen zugespro<strong>ch</strong>en.<br />

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