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handbuch für das vermittlungsverfahren - advodaehler.ch

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Handbu<strong>ch</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> Vermittlungsverfahren<br />

Re<strong>ch</strong>tsbegehren des Beklagten/der Beklagten<br />

1. Die Klage sei abzuweisen.<br />

2. Unter Kosten- und Ents<strong>ch</strong>ädigungsfolge.<br />

Unvermittelt<br />

Leitung an<br />

Kreisgeri<strong>ch</strong>t Wil, 9230 Flawil<br />

Eins<strong>ch</strong>reibefrist 23.3.2003<br />

Die Geri<strong>ch</strong>tskosten des Vermittlungsverfahrens von Fr. 100.- bezahlt der Kläger. Sein Vors<strong>ch</strong>uss<br />

von Fr. 100.- wird angere<strong>ch</strong>net.<br />

Oberuzwil, 25. Januar 2003<br />

Der Vermittler / Die Vermittlerin<br />

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