handbuch für das vermittlungsverfahren - advodaehler.ch
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Handbu<strong>ch</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> Vermittlungsverfahren<br />
6. Vermittlungsgesprä<strong>ch</strong> mit Anwälten<br />
Nimmt die eine oder nehmen beide Parteien ihren Anwalt mit (N 73), so wird zu Beginn des<br />
Vermittlungsgesprä<strong>ch</strong>s sinnvollerweise den Anwälten Raum gelassen, um den Re<strong>ch</strong>tsstandpunkt<br />
zu erörtern. Die vermittelnde Person kann ans<strong>ch</strong>liessend die Ausführungen der<br />
Anwälte zusammenfassen und dana<strong>ch</strong> den Parteien <strong>das</strong> Wort geben, um mit eigenen Worten<br />
<strong>das</strong> ihnen Wi<strong>ch</strong>tigste einzubringen. Die Anwälte werden na<strong>ch</strong> ihrer re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Einführung<br />
anerkennen, <strong>das</strong>s die Partei ausserhalb des Re<strong>ch</strong>ts Experte in der Sa<strong>ch</strong>e ist. Bei der<br />
Optionenentwicklung und Lösungssu<strong>ch</strong>e können Anwälte eine wi<strong>ch</strong>tige Rolle spielen.<br />
Fazit<br />
Der Erfolg eines Vermittlungsgesprä<strong>ch</strong>s wird dur<strong>ch</strong> folgendes begünstigt:<br />
- mit sorgfältiger Vorbereitung<br />
- mit s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>er Vorinformation der Parteien in Ergänzung zur Vorladung<br />
- mit der Haltung des "alten Weisen"<br />
Eigenverantwortung weitgehend den Parteien überlassen, Distanz zu eigenen<br />
Erfahrungen wahren, Konflikt als Chance betra<strong>ch</strong>ten, Gelassenheit und<br />
Zuversi<strong>ch</strong>t ausstrahlen<br />
- mit klarer Struktur <strong>für</strong> den Ablauf des Gesprä<strong>ch</strong>s (S<strong>ch</strong>ritte erklären)<br />
Regie selbstbewusst, aber ni<strong>ch</strong>t autoritär in der Hand behalten<br />
- mit Hinführen von den Positionen zu den Interessen<br />
- mit kreativer Su<strong>ch</strong>e na<strong>ch</strong> Lösungsmögli<strong>ch</strong>keiten – erst ans<strong>ch</strong>liessend deren Bewertung<br />
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