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handbuch für das vermittlungsverfahren - advodaehler.ch

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Handbu<strong>ch</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> Vermittlungsverfahren<br />

236 In einer emotional gespannten Lage drängt es si<strong>ch</strong> vor allem auf, Ordnung zu s<strong>ch</strong>affen und<br />

si<strong>ch</strong> an einen festen Ablauf zu halten:<br />

↓<br />

Kontaktphase<br />

(si<strong>ch</strong> und seine Funktion vorstellen, im kurzen Alltagsgesprä<strong>ch</strong> Beziehung aufnehmen)<br />

↓<br />

Informationsphase<br />

(jede Seite auffordern, <strong>das</strong> Problem aus ihrer Si<strong>ch</strong>t zu s<strong>ch</strong>ildern, aktiv zuhören, zusammenfassen)<br />

↓<br />

Gesprä<strong>ch</strong>sphase<br />

(na<strong>ch</strong> den dahinter liegenden Interessen su<strong>ch</strong>en, offene und in die Zukunft geri<strong>ch</strong>tete Fragen stellen)<br />

↓<br />

Lösungsphase<br />

(zuerst mögli<strong>ch</strong>st viele Alternativen sammeln, dann ordnen, zuletzt auswählen)<br />

Erst in diesem letzten Stadium sollte die Vermittlerin oder der Vermittler eigene Vors<strong>ch</strong>läge<br />

einbringen, zum Beispiel <strong>für</strong> eine Trennung auf Probe, eine S<strong>ch</strong>eidungsmediation oder eine<br />

gemeinsame Re<strong>ch</strong>tsberatung. Belehrungen und Ermahnungen – die Klage habe wenig Erfolgsaussi<strong>ch</strong>ten,<br />

der Widerstand dagegen bringe kaum finanzielle Vorteile usw. – bewirken<br />

hingegen oft <strong>das</strong> Gegenteil.<br />

237 Halten die Ehegatten an ihren Si<strong>ch</strong>tweisen fest, so handelt es si<strong>ch</strong> s<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong> darum, die<br />

Re<strong>ch</strong>tsbegehren in die ri<strong>ch</strong>tige Form zu bringen. Dabei ist zunä<strong>ch</strong>st zu bea<strong>ch</strong>ten, <strong>das</strong>s der<br />

S<strong>ch</strong>eidungsgrund ni<strong>ch</strong>t angegeben werden sollte, weil die Ehegatten darüber ni<strong>ch</strong>t bestimmen<br />

können (Art. 114 ZGB hat im Verhältnis zu Art. 115 ZGB stets den Vorrang).<br />

238 Im Übrigen löst namentli<strong>ch</strong> die S<strong>ch</strong>eidung einer Ehe mit Kindern einen beträ<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Regelungsbedarf<br />

aus, wie folgende Sti<strong>ch</strong>worte zeigen mögen:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Regelung der elterli<strong>ch</strong>en Sorge (Art. 133 ZGB)<br />

persönli<strong>ch</strong>er Verkehr mit dem Kind: Ausmass, Auflagen, Verweigerung (Art. 273 ff.<br />

ZGB)<br />

Kindess<strong>ch</strong>utz: Weisungen, Beistands<strong>ch</strong>aft, Aufhebung der Obhut (Art. 307 ff. ZGB)<br />

Kindesunterhalt: Höhe, Dauer, Kinderzulagen, Indexierung (Art. 285 ff. ZGB)<br />

Zuweisung der Familienwohnung: Übertragung des Mietvertrags oder befristetes Wohnre<strong>ch</strong>t<br />

gegen Ents<strong>ch</strong>ädigung (Art. 121 ZGB)<br />

güterre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Auseinandersetzung: Zuordnung von Vermögenswerten und S<strong>ch</strong>ulden,<br />

Zuweisung von Miteigentum, Beteiligung am Vors<strong>ch</strong>lag, Erfüllung von Ersatzforderungen<br />

samt Mehrwertanteilen (Art. 204 ff. ZGB)<br />

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