17.11.2013 Aufrufe

Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO) Allgemeine ...

Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO) Allgemeine ...

Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO) Allgemeine ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 71<br />

21 Behandlung von Unrichtigkeiten beim Jahresabschluss<br />

Für die Behandlung von Unrichtigkeiten beim Jahresabschluss gelten die Regelungen des jeweiligen<br />

Jahresabschlusserlasses des Finanzministeriums.<br />

Buchführung über Wertgegenstände<br />

22 Ein- und Auslieferungsbuch <strong>für</strong> Wertgegenstände<br />

22.1 Zum Nachweis der Einlieferung und Auslieferung von Wertgegenständen (Nr. 55 zu § 70) - mit Ausnahme<br />

der Wertzeichen und geldwerten Drucksachen - sowie der Bestandsveränderungen hat die Kasse ein Einund<br />

Auslieferungsbuch <strong>für</strong> Wertgegenstände zu führen. Für die gerichtlichen Werthinterlegungen (Nr. 55.1<br />

zu § 70) ist ein besonderer Abschnitt einzurichten. Weitere Abschnitte können eingerichtet werden, wenn<br />

es zweckmäßig ist.<br />

22.2 Bei der Buchung sind aufzuzeichnen<br />

- die laufende Nummer,<br />

- der Tag der Einlieferung oder der Auslieferung,<br />

- die Bezeichnung oder Beschreibung des Wertgegenstandes,<br />

- bei Urkunden über Kapitalbeträge der Nennwert,<br />

- der Name des Einlieferers oder Empfangsberechtigten und<br />

- die Bezugnahme auf den Beleg und - soweit erforderlich - gegenseitige Hinweise oder der Hinweis auf<br />

ein anderes Buch.<br />

22.3 Für die Form und Führung der Bücher gelten die Nrn. 13 und 14.2 bis 14.7.<br />

Die Bücher können <strong>für</strong> mehrere Haushaltsjahre geführt werden.<br />

22.4 Das Ein- und Auslieferungsbuch <strong>für</strong> Wertgegenstände ist in der Kasse im Aufgabengebiet<br />

Zahlungsverkehr zu führen.<br />

22.5 Soweit die Art der Wertgegenstände es erfordert, ist im Aufgabengebiet Zahlungsverkehr ein<br />

Terminüberwachungsbuch zu führen.<br />

23 Wertzeichenbuch<br />

23.1 Zum Nachweis über die Einlieferung und die Auslieferung von Wertzeichen und geldwerten Drucksachen<br />

(Nr. 55 zu § 70) hat die Kasse ein Wertzeichenbuch zu führen. Für die einzelnen Arten von Wertzeichen<br />

Seite: 258 - Stand: 01. 06. 2002

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!