17.11.2013 Aufrufe

Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO) Allgemeine ...

Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO) Allgemeine ...

Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO) Allgemeine ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 7<br />

4.1 Für die Kosten- und Leistungsrechnung sind die<br />

- Leistungen (Kostenträger, Produkte) der öffentlichen Verwaltung und<br />

- die am Leistungsprozess beteiligten Organisationseinheiten (Kostenstellen) festzulegen<br />

sowie<br />

- die Leistungsmenge - soweit möglich - unter Berücksichtigung von Qualität und zeitlicher<br />

Verteilung und<br />

- die Kosten (untergliedert nach betriebswirtschaftlich festgelegten Kostenarten)<br />

zu erfassen.<br />

4.2 Die Kosten- und Leistungsrechnung ist ein Steuerungs- und Informationsinstrument. Sie dient als<br />

Grundlage <strong>für</strong> Controllingverfahren sowie als ergänzende Unterlage <strong>für</strong> die Rechnungsprüfung (§§ 88 ff)<br />

und liefert einen Teil der Informationen <strong>für</strong> ein Berichtswesen gegenüber dem Haushaltsgesetzgeber.<br />

4.3 Die Kosten- und Leistungsrechnung und ein ggf. mit ihr verbundenes Berichtswesen gegenüber dem<br />

Haushaltsgesetzgeber lässt die verfassungsrechtliche bzw. haushaltsrechtliche Rechnungslegung (vgl. Art.<br />

83 Abs. 1 Landesverfassung sowie Teil IV <strong>LHO</strong>) unberührt.<br />

§ 7 a<br />

Dezentrale Finanzverantwortung,<br />

leistungsbezogene Planaufstellung und -bewirtschaftung,<br />

Effizienzrendite, Globalsteuerungsreserve<br />

(1) Teile der Finanzverantwortung können durch Haushaltsgesetz oder Haushaltsplan auf einzelne Dienststellen<br />

übertragen werden (dezentrale Finanzverantwortung). § 9 bleibt unberührt.<br />

Seite: 8 - Stand: 01. 06. 2002

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!