17.11.2013 Aufrufe

Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO) Allgemeine ...

Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO) Allgemeine ...

Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO) Allgemeine ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 74<br />

Dritter Abschnitt: Buchführung und Belege<br />

6 Grundlagen der Buchführung<br />

Der Landesbetrieb hat bei der kaufmännischen doppelten Buchführung die §§ 238 und 239 HGB<br />

entsprechend anzuwenden. Darüber hinaus sind die Bestimmungen in Nrn. 7 bis 11 zu beachten.<br />

7 Zusätzliche Erfordernisse der Buchführung<br />

7.1 Der Buchführung ist ein vom Wirtschaftsplan abgeleiteter, ausreichend gegliederter Kontenplan zugrunde<br />

zu legen.<br />

7.2 Die Buchführung muss über die handelsrechtlichen Erfordernisse hinaus so beschaffen sein, dass es<br />

möglich ist,<br />

7.2.1 zeitnahe Angaben über die Ausführung des Wirtschaftsplans zu liefern,<br />

7.2.2 Unterlagen <strong>für</strong> die Planungen zu gewinnen und<br />

7.2.3 Grundlagen <strong>für</strong> Kalkulationen zu schaffen.<br />

7.3 Ist zusätzlich eine Betriebsbuchführung eingerichtet, hat diese insbesondere den Zweck, durch eine<br />

Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung die Betriebsergebnisabrechnung zu ermöglichen.<br />

7.4 Für die Buchführung sollen unter Beachtung von § 7 automatische Datenverarbeitungsanlagen<br />

(ADV-Anlagen) eingesetzt werden.<br />

8 Arten der Bücher<br />

8.1 Für die Buchungen nach der Zeitfolge werden geführt<br />

8.1.1 das Journal,<br />

8.1.2 das Kassenbuch <strong>für</strong> den Zahlungsverkehr mit Bargeld und<br />

8.1.3 das Kontogegenbuch <strong>für</strong> die Disposition der Girokonten.<br />

8.2 Für die Buchungen in sachlicher Ordnung werden geführt<br />

Seite: 274 - Stand: 01. 06. 2002

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!