14.01.2014 Aufrufe

KLIMASCHUTZKONZEPT HELGOLAND Integriertes kommunales ...

KLIMASCHUTZKONZEPT HELGOLAND Integriertes kommunales ...

KLIMASCHUTZKONZEPT HELGOLAND Integriertes kommunales ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Technik- und Umweltconsulting GmbH<br />

Klimaschutzkonzept |<br />

Gemeinde Helgoland<br />

Speziell der Ausbau der Dachgeschosse führt oft zu Differenzen zwischen Eigentümern und<br />

Gemeinde auf der einen sowie der Unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises Pinneberg auf<br />

der anderen Seite. Während sich die Pro-Kopf-Wohnfläche auf dem Festland im Vergleich zu<br />

den 1960er Jahren in etwa verdoppelt hat, hat sie sich auf Helgoland kaum verändert. Für die<br />

Inselbewohner ergibt sich, mangels sonstiger Ausbauflächen, durch den Dachausbau die<br />

einzige Möglichkeit, ihren Wohnraum zu vergrößern (Abb. 23). Einher geht dabei, wegen des<br />

geringen Platzangebotes im Dachgeschoss, die Installation von Dachgauben. Dies führt aber,<br />

nach Argumentation der Denkmalschutzbehörde, zu einer erheblichen Veränderung des<br />

schützenswerten Stadtbildes der Insel. So ist es zu vielen gerichtlichen Auseinandersetzungen<br />

zwischen den Akteuren gekommen.<br />

Abb. 23: Blick über die Dachlandschaft auf dem Unterland [Eigenes Foto]<br />

Bereits in den ersten Jahren nach Etablierung des Denkmalschutzes wurde gegen rund 80<br />

Denkmalbescheide Widerspruch eingelegt. [18] Beispielsweise wurde 2009 eine Klage der<br />

Gemeinde Helgoland gegen die Untere Denkmalschutzbehörde abgewiesen. Gegenstand war<br />

die geplante Sanierung des Rathauses. Mittels einer 11,5 cm dicken Außendämmung sollten<br />

neben dem Eindringen von Feuchtigkeit durch die mittlerweile rissige Betonfassade auch die<br />

Energiekosten des Gebäudes gesenkt werden. Auf die Dämmung sollte eine neue Fassade in<br />

Anlehnung an das Original angebracht werden. Das Gericht befand unter anderem, dass für<br />

ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude die Vorgaben der Energiesparverordnung nicht<br />

53

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!