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6.1.2 Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse bei Stadtund<br />

Landkreisen<br />

Zur Ermittlung von Grundstückswerten von unbebauten und bebauten<br />

Grundstücken existiert gemäß dem Bundesbaugesetz für<br />

den Bereich einer kreisfreien Stadt oder eines Landkreises<br />

ein selbständiger Gutamterausschuß.<br />

Die internen Kaufpreissammlungen dieser Gutachterausschüsse<br />

stellen eine im nationalen als auch im internationalen Vergleich<br />

hervorragende Grundlage für die Erstellung von Bodenpreisstatistiken<br />

dar.<br />

Den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse werden wie den<br />

Landwirtschaftsämtern Abschriften der notariell beurkundeten<br />

Kaufverträge zugeschickt.<br />

Zusätzlich haben sie Zugriff auf die Verwaltungsstellen der<br />

Planung, der Bauordnung und des Liegenschaftskatasters. Dies<br />

ist als entscheidend anzusehen für die Beschaffung und Güte<br />

der Bezugsdaten zu Kaufpreisen. Die Bezugsdaten umfassen Lagebezeichnung<br />

und Größe und Form der Grundstücke, Angaben zur<br />

Nutzbarkeit, zur tatsächlichen Nutzung, zu den Vertragspartnern<br />

und sind i.d.R. für unbebaute Grundstücke vollständiger als<br />

für schon bebaute.<br />

Zu beachten sind unterschiedliche Organisationsformen der<br />

Gutachterausschüsse und deren Geschäftsstellen in Landkreisen<br />

und kreisfreien Städten sowie in den verschiedenen Bundesländern.<br />

Daraus ergeben sich unterschiedliche Behandlungsweisen<br />

für unbebaute und bebaute Grundstücke und speziell auch für<br />

rein landwirtschaftlich nutzbare und landwirtschaftlich genutzte,<br />

aber bebaubare Grundstücke (Bauerwartungsland).<br />

Eine statistische Auswertung der Kaufwerte erfolgt über Richtwertkarten.<br />

Auf der Grundlage von Katasterkarten (Deutsche<br />

Grundkarte) werden homogene Preisgebiete abgegrenzt und für<br />

diese sogenannten Richtwerte von einem Expertengremium<br />

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