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3. Grundstüc-kverkehrsstatistik des land- und forstwirtschaftlich.en<br />

Bodenmarktes 'in Schleawlg-Holstein<br />

3.1 Vorbemerkung<br />

Seit 1953 werden vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft<br />

und Forsten des Landes Schleswig-Holstein statistische Erhebungen<br />

über den Grundstücksverkehr des land- und forstwirtschaftlichen<br />

Bodens durchgeführt.<br />

3.2 Erfassung der Kaufwerte<br />

3.2.1 Gesetzliche Grundlagen, Ansatzstellen, Vollständigkeit<br />

Aufgrund des Grundstückverkehrsgesetzes ist jeder Kauffall der<br />

zuständigen Genehmigungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.<br />

Genehmigungsbehörden sind die Ämter für Land- und Wasserwirtschaft<br />

(früher Kreislandwirtschaftsbehörden).<br />

Bei dem geringen Anteil der Forstflächen in Schleswig-Holstein<br />

ist es kein allzu großer Mangel, daß die Forstflächen nicht<br />

gesondert ausgewiesen sind, sondern in den Angaben für landwirtschaftliche<br />

Flächen enthalten sind. Die landwirtschaftlichen<br />

Bodenpreisangaben werden dadurch in nur geringem Maße beeinflußt.<br />

Nicht geeignet sind die Daten für Angaben über gezahlte<br />

Preise für reine Forstflächen.<br />

3.2.2 Inhalte<br />

Die Statistik ist gegliedert nach den Arten des Besitzwechsels<br />

wie Kauf, sonstiger Eigentumswechsel und Pacht. Es handelt sich<br />

bei allen Angaben um Werte für das ganze Land Sehleswig-Holstein<br />

bzw. Landesdurchsahnitte. Eine weitere regionale Aufgliederung<br />

nach Kreisen und Gemeinden kann bei Bedarf bestimmter Nachfrager<br />

(Gutachter, Gerichte, interessierte Behörden und Organisationen)<br />

vorgenommen werden.<br />

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