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Nr. 83

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V. Zusammenfassung und Gesamtschau<br />

1. BestimmungsgrUnde der Eigentumsverhältnisse<br />

Das Bodeneigentum in der Landwirtschaft der Bundesrepublik Deutsch~<br />

land erhält seinen speziellen Stellenwert durch die eindeutige Sicherheitsgarantie,<br />

welehe das Grundgesetz für das private Eigentum<br />

gewährleistet und durch das absolute Vorherrschen der Eigentümerlandwirtschaft.<br />

Alle politischen Maßnahmen stehen in Einklang mit<br />

den grundgesetzlich bedingten Rechtsnormen und wirken deshalb zumindest<br />

nicht nachteilig, häufig sogar fördernd auf das private Bodeneigentum.<br />

Letzteres gilt für die wichtigsten Instrumente der traditionellen<br />

Agrarstrukturpolitik, das GrundstUckverkehrsgesetz, das<br />

Flurbereinigungsgesetz und die Anerbengesetze. Durch diese Gesetze<br />

wird der Bestand der vorhandenen Betriebe im Eigentum ihrer Bewirtschafter<br />

eindeutig geschützt.<br />

Alle Maßnahmen, welche zur Enteignung oder enteignungsgleichen Eingriffen<br />

führen, gewährleisten gleichzeitig die volle materielle Entschädigung<br />

der herbeigeführten Eigentumsverluste, welche nur gerechtfertigt<br />

werden können durch das allgemeine Interesse. Bemerkenswert<br />

ist schließlich auch die Respektierung der Eigentumsrechte im Rahmen<br />

des Landschaftspflegerechtes, das auf die Belastung der Bodeneigentümer<br />

durch unrentable Pflegemaßnahmen verzichtet.<br />

Empfindlich dürften in Zukunft allerdings die Bodeneigentümer betroffen<br />

werden von den verschiedenen umweltbedingten Nutzungsbeschränkungen,<br />

denen sie aller Voraussicht nach entschädigungslos unterworfen<br />

sein werden.<br />

Die positive gesellschaftspolitische Beurteilung einer möglichst<br />

breiten Streuung des Bodeneigentums steht im Widerspruch zu der ökonomischen<br />

Notwendigkeit der Flächenkonzentration in Betrieben, deren<br />

Größe eine rentable Bewirtschaftung und die Befriedigung der Forderung<br />

nach Einkommensparität ermöglicht. Die Lösung dieses Konfliktes<br />

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