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Nr. 83

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sind allgemein gesehen nicht zugkräftig genug, in den Kaufverträgen<br />

unwahre Preise anzugeben. So kommt es in der Praxis so<br />

gut wie gar nicht zur V~rsagung von Grundstücksgeschäften, auch<br />

die Anreize zur Steuerhinterziehung und Gebühreneinsparung sind<br />

bisher nicht durchschlagkräftig genug, unwahre Preise anzugeben,<br />

weil bei landwirtschaftlichen Grundstücksgeschäften so gut wie<br />

keine Steuern anfallen und die Gebühren sich i.d.R. nach relativ.<br />

niedrigen Einheitswerten (weit unter Marktwert) richten.<br />

Andererseits sind die Risiken der Preisunwahrheit bei Bodentransaktionen<br />

erheblich und der Praxis auch bekannt. So muß damit gerechnet<br />

werden, daß die zuständige Siedlungsgesellschaft von ihrem<br />

Vorkaufsrecht Gebrauch macht und nur den tatsächlich. beurkundeten<br />

Preis zahlt. Das bloße Vorhandensein der Vorkaurarechte wirkt somit<br />

vorbeugend gegen Preisunwahrheit.<br />

Größere Schwierigkeiten bereitet nur die einwandfreie Trennung<br />

der künftigen Nutzungsart der landwirtschaftlichen von der<br />

nichtlandwirtschaftlichen Flächennutzung, insbesondere für<br />

Flächen, die in der Obergangsphase von Ackerland zu Bauerwartungsland<br />

stehen. Dieses Problem ist in der Grundstücksverkehrsstatistik<br />

des Landes Schleswig-Holstein einigermaßen gut gelöst,<br />

weil die mit der Statistik befaßten Landwirtschaftsämter über<br />

genügend interne Informationen verfügen, die auch in Zweifelsfällen<br />

eine ziemlich sichere Entscheidung erlauben.<br />

Ein Vergleich der Grundstücksverkehrsstatistik des Landes<br />

Schleswig-Holstein mit der Statistik über Kaufwerte für land-.<br />

wirtschaftlichen Grundbesitz des Statistischen Bundesamtes deckt<br />

erhebliche Unterschiede in den Preisen und Umsätzen in Abhängigkeit<br />

vom statistischen Verfahren auf (Tab. 22). Die allein hiermit<br />

verbundene Unsicherheit beeinträchtigt erheblich die Transparenz<br />

auf dem Bodenmarkt und trägt nicht zur Aussagefähigkeit der Ergebnisse<br />

bei. Die Tatsache unterstreicht die in der Bundesrepublik<br />

Deutschland von vielen S~iten erhobene Forderung nach einem<br />

einheitlichen bundesweiten statistischen Verfahren zur Erfassung<br />

der Bodenpreise.<br />

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