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Nr. 83

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Einheitswert: Es ergeben sich keine Besonderheiten.<br />

Vermögensteuer: Es erfolgt eine Aufteilung des Einheitswertes in den<br />

Verpächteranteil (Boden und Gebäude) und den Pächteranteil (lebendes<br />

und totes Inventar).<br />

Umsatzsteuer: Der Verkaufserlös oder Teilwert des toten und lebenden<br />

Inventars und der Vorräte ist steuerpflichtig.<br />

Einkommensteuer: Der Veräußerungs-(entnahme;)gewinn unterliegt einem<br />

ermäßigten Steuersatz gemäß § 34 EStG. Die Steuerfreiheit ist umstritten,<br />

wenn der Betrieb an den Hoferben verpachtet wird und das<br />

Inventar im Wege der vorweggenommenen Erbfolge dem Pächter unentgeltlich<br />

überlassen wird.<br />

Der Eigentümer (Verpächter) erzielt Einkünfte (Pachteinnahme abzUglieh<br />

Werbungskosten) aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 EStG.<br />

Eine Inanspruchnahme des Steuerfreibetrages nach § 13 EStG (1.200<br />

bzw. 2.400 DM) ist nicht möglich.<br />

C) Pachtpreise<br />

1. Charakterisierung der Pachtpreisstatistiken<br />

Die Landwirtschaftszählung von 1971 ist eine Vollerhebung für die<br />

Bundesrepublik Deutschland. Die Angaben aus dem Statistischen Jahrbuch<br />

für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den Statistischen<br />

Monatsberichten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft<br />

und Forsten (BML) beruhen auf den Testbetrieben und im letzten<br />

Fall auch auf betriebs- und marktwirtschaftliehen Meldungen. Unter<br />

den Testbetrieben des BML stellen die Vollerwerbsbetriebe eine<br />

Stichprobe dar, die eingeschränkt repräsentativ ist 1 >. Die b~triebsund<br />

marktwirtschaftliehen Meldungen, eine Geschäftsstatistik des<br />

BML, beruhen auf etwa 8000 Berichterstatterbetrieben. Zu ihrer Allgemeingültigkeit<br />

liegen keine Angaben vor 2 >.<br />

1) Agrarbericht 1975 der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache<br />

7/3210, s. 31.<br />

2) Statistisches Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und<br />

Forsten, BML (Hrsg.), Münster-Hiltrup 1977 S. 26.<br />

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