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Nr. 83

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landwirtschaftlichen GrundstUcken und zur Sicherung der Volksernährung<br />

1 )o Die Verfügungsbeschränkungen über land- und forstwirtschaftliehe<br />

GrundstUcke wurden durch die GrundstUckverkehrsbekanntaachungen<br />

vom 26. Januar 1937 noch ·verschärft 2 ). Das Kontrollratsgesetz Kr. 45<br />

vom 20. Februar 1947 3 ) hielt an der Genehmigungspflicht für die<br />

Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher GrundstUcke fest und erstreckte<br />

die Genehmigungspflicht auch auf die Belastung von Grundstücken.<br />

Das Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur<br />

Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (Grundstückverkehrsgesetz-<br />

GrdstVG) vom 28. Juli 1961 4 ), in Kraft seit dem<br />

1. Januar 1962, dient vor allem der Agrarstrukturverbesserung. Die<br />

mit erheblichen finanziellen Aufwendungen der öffentlichen Hand erreichten<br />

und in der Zukunft erstrebten Erfolge auf dem Gebiet der<br />

Flurbereinigung, der Aussiedlung, der Aufstockung, der Zusamaenlegung,<br />

der Siedlung, der Eingliederung von Vertriebenen und andere<br />

agrarstrukturelle Maßnahmen sollen aufrechterhalten bzw. weiter verbessert<br />

werden. Die durch die Flurbereinigung und andere Maßnahmen<br />

geschaffenen und gefestigten landwirtschaftlichen Betriebe sollen<br />

durch die behördliche Uberwachung des Grundstückverkehrs vor erneuter<br />

Zersplitterung geschützt werden. Ein weiteres Ziel besteht in der<br />

Schaffung eines gesunden Verhältnisses der lebensfähigen landwirtschaftlichen<br />

Betriebe zu dem vorhandenen landwirtschaftlichen Grund<br />

und Boden. Ein Anliegen ist weiter die Sicherung der Produktivität<br />

und Rentabilität des einzelnen landwirtschaftlichen Betriebes und<br />

damit zugleich der gesamten Landwirtschaft der Bundesrepublik<br />

Deutschland. Es sollen ausreichend große Betriebe mit möglichst zusammenhängenden<br />

Nutzflächen, auf denen kosten- und arbeitssparend gewirtschaftet<br />

werden kann, erhalten bzw. aufgebaut werden. Die landwirtschaftliche<br />

Erzeugung soll im Interesse einer Vergrößerung des<br />

gesamten Sozialprodukts gesteigert und auf die Erfordernisse einer<br />

scharfen Konkurrenz im EG-Raum ausgerichtet werden.<br />

1) Pikalo/Bendel, s. 1 f.<br />

2) Pikalo/Bendel, s. 2.<br />

3) KRABl., S. 256.<br />

4) BGBl. I, S. 1091.<br />

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