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Nr. 83

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wenn hauptberufliche Landwirte nicht vorhanden, nicht bereit oder<br />

in der Lage sind, zu den vereinbarten Bedingungen (allerdings nur<br />

bis zur Grenze des groben Preismißverhältnisses) mit dem Verkäufer<br />

einen Kaufvertrag abzuschließen, da dann offensichtlich wird, daß<br />

ein konkretes agrarstrukturelles Interesse nicht besteht 1 >.<br />

Hinsichtlich des Erwerbsinteresses sind den hauptberuflichen Landwirten<br />

gleichgestellt die Realverbände 2 ) die Teilnehmergemeinschaften<br />

in der Flurbereinigung3>, die gemeinnützigen Siedlungsunternehmen4><br />

sowie der Forstfiskus 5 >. Diese im Erwerb hauptberuflichen<br />

Landwirten Gleichgestellten haben den Nachweis zu führen,<br />

daß sie das Land zu konkreten Maßnahmen der Verbesserung der Agrarstruktur<br />

erwerben wollen 6 >.<br />

Die Rechtsprechung kann nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts<br />

aus dem Jahr~ 1967 7 ) S) zu den Versagungsgründen der<br />

ungesunden Verteilung von Grund und Boden weitgehend als etabliert<br />

angesehen werden. Folgendes Problem ist jedoch in der jüngsten Zeit<br />

in den Mittelpunkt der Diskussion gerückt: Es fragt sich, ob die<br />

Unterteilung in Haupt- und Zuerwerbslandwirte auf der einen Seite<br />

sowie in Nebenerwerbs-, Hobby- und Nichtlandwirte auf der anderen<br />

Seite noch den sich wandelnden agrarstrukturellen Gegebenheiten entspricht.<br />

Dieses mag für die landwirtschaftlichen Konzentrationsregionen<br />

mit einem erheblichen Landhunger und Landbedarf zutreffen,<br />

wird aber fraglich für die landwirtschaftlichen Rezessionsregionen.<br />

Da hier die ernsthaft betriebene Nebenerwerbslandwirtschaft häufig<br />

noch die einzige Form der landwirtschaftlichen Landschaftspflege<br />

ist, ist es nötig, daß eine Abstufung Haupterwerbslandwirt - Zuerwerbslandwirt<br />

an erster Stelle, Nebenerwerbslandwirt an zweiter<br />

Stelle und dann Nichtlandwirt bzw. Hobbylandwirt an dritter Stelle 7 ><br />

Fußnoten: siehe nächste Seite<br />

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