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8.Arten steuerpflichtiger ~and-<br />

und Forstwirte, insbesondere Neurege-<br />

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lung der Einkommenbesteuerung in der Land- und Forstwirtschaft<br />

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Bisher gab es vier Arten der Feststellung des Einkommens als Grundlage<br />

für die Einkommenbesteuerung in der Land- und Forstwirtschaft,<br />

und zwar<br />

- Gewinnermittlung durch buchfUhrungspflichtige und freiwillig<br />

buchfUhrende Land- und Forstwirte,<br />

- Gewinnermittlung durch Vergleich der Betriebseinnahmen und der<br />

Betriebsausgaben,<br />

- Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (GdL-Landwirte),<br />

- Gewinnermittlung durch Schätzung.<br />

Diese Unterscheidung ist im Grundsatz auch nach dem Gesetz zur Neuregelung<br />

der Einkommenbesteuerung der Land- und Forstwirte vom<br />

28. Juni 1980 ( BGBl. I, S ·• 732) , das am 1 • Juli 1980 in Kraft getreten<br />

ist, erhalten geblieben. Durch das Bestreben, das Steueraufkommen<br />

insgesamt zu erhöhen und die Steuerbelastung innerhalb der Landwirtschaft<br />

angemessener zu verteilen, ergeben sich jedoch zahlreiche Auswirkungen.<br />

Während die Bundesregierung die durch die Neuregelung auf<br />

die Land- und Forstwirtschaft zukommende Steuermehrbelastung mit<br />

ca. 300 Mio DM pro Jahr angibt, erwartet der Deutsche Bauernverband,<br />

daß sich die jährliche Steuermehrbelastung der Milliarden-Grenze<br />

nähern kann.<br />

Nach Meinung der Bundesregierung werden nach den neuen Durchschnittssätzen<br />

ca. 60 bis 80 v.H. des tatsächlich erzielten oder erzielbaren<br />

Gewinns erfaßt. Von den 825.000 land- und forstwirtschaftliehen Betrieben<br />

in der Bundesrepublik Deutschland werden künftig etwa<br />

150.000 buchfUhrungspflichtig sein, 75.000 sollen eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung<br />

vorlegen und bei 600.000 Betrieben wird der Gewinn<br />

nach Durchschnittssätzen ermittelt.<br />

Obwohl die direkte Steuersubvention durch die erhöhten Freibeträge<br />

von 2.000/4.000 DM angehoben wurde, wird durch die Minderung der indirekten<br />

Steuersubvention (h6here Durchschnittssatzgewinne) die<br />

Steuerbelastung bei den nicht buchfUhrungsptlichtigen Unternehmen<br />

steigen. Während die trUhere Gewinnerfassung nur bei etwa 20 v.H.<br />

lag, hat die j•tzige einen Stand von 60 bis 80 v.H. BuchfUhrende Betriebe<br />

mit mittlerem Einkommen erlangen nicht nur durch die erhöhten<br />

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