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6. Exkurs: Verschiedene Erbrechtsgestaltungen und<br />

ihre steuerlichen Auswirkungen<br />

Der Landwirt A ist Eigentümer eines Ackerbaubetriebes in Gr6ße von<br />

30 ha. Der Betrieb ist mit guten B6den sowie mit angemessenen Wohnund<br />

Wirtschaftsgebäuden ausgestattet. Er hat einen Einheitswert in<br />

H6he von 100.000 DM, der sich aus einem Wohnwert von 25.000 DM sowie<br />

einem Wirtschaftswert von 75.000 DM zusammensetzt. Der Ertragswert<br />

beträgt 600.000 DM. Der bei einer Veräußerung zu realisierende<br />

Verkehrswert beläuft sich auf 3 Mio DM.<br />

Bei verschiedenen<br />

I. Erbrechtsgestaltungen<br />

II. Schuldenbelastungen<br />

ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen in Abfindung und Erbschaftsteuer.<br />

I. Vererbung eines schuldenfreien Betriebes<br />

a) Erbrecht des BGB<br />

A hinterläßt bei seinem Tode Ehefrau und zwei Kinder. Ein Testament<br />

ist nicht vorhanden. Die Besitzung · unterliegt nicht dem landwirtschaftlichen<br />

Sondererbrecht.<br />

Die Erbauseinandersetzung stellt sich wie folgt dar:<br />

Die Ehefrau und jedes Kind sind in ungeteilter Erbengemeinschaft<br />

(Gemeinschaft zur gesamten Hand) zu ein Halb bzw. zu je einem<br />

Viertel beteiligt (Ehefrau 1,5 Mio DM, jedes Kind 750.000 DM).<br />

Wenn ein Kind den Betrieb übernehmen will, hat es Abfindungsleistungen<br />

in H6he von insgesamt 2,25 Mio DM zu erbringen.<br />

Die erbschaftsteuerliche Belastung des übernehmenden Kindes sowie<br />

der Mutter und des anderen Kindes stellt sich wie folgt dar:<br />

aa) Betriebsübernehmer<br />

100.000 DM Einheitswert<br />

- 2.250.000 DM Abfindungsleistungen<br />

0 DM Erbschaftsteuer<br />

bb) Mutter<br />

1.500.000 DM Geldabfindung<br />

- 2 x 250.000 DM Freibetrag<br />

1.000.000 DM<br />

Steuerklasse I (10 %) 100.000 DM Erbschaftsteuer<br />

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