5. Ergänzung - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
5. Ergänzung - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
5. Ergänzung - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Schutz vor Geruchsimmissionen B 24.2<br />
Schließlich muss durch geeignete Festsetzungen verhindert werden, dass ein erstes Vorhaben<br />
so stark geruchsemittierend ausgelegt wird, dass <strong>für</strong> weitere, spätere Anlagen kein Entwicklungsspielraum<br />
mehr verbleibt („Windh<strong>und</strong>prinzip“). Als Lösung kommt eine Kontingentierung<br />
von Geruchsemissionen in Frage.<br />
Ausweisung von fünf<br />
Sondergebieten mit indivuellen<br />
Geruchsemissionskontingeten<br />
Im Rahmen eines Geruchsgutachtens auf der Gr<strong>und</strong>lage der GIRL 2008 werden hierzu insbesondere<br />
die bestehenden Tierhaltungsanlagen sowie ggf. schon erteilte Genehmigungen <strong>für</strong><br />
Erweiterungen ebenso wie die in Aussicht genommenen Betriebserweiterungen im Einzelnen<br />
erfasst (bauliche <strong>und</strong> technische Anlagen, Kapazitäten, Betriebsabläufe etc.). Für die von der<br />
Gemeinde geplante zusätzliche Biomasseanlage müssen wegen einer fehlenden Anlagenplanung<br />
Annahmen u.a. zur künftigen Ausstattung, Kapazität <strong>und</strong> zum Emissionsverhalten getroffen<br />
werden, die dann im Bebauungsplan ebenso Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Bestimmung der Zulässigkeit<br />
der Anlage werden.<br />
Für das Geruchsgutachten werden ferner die von möglichen Geruchsbelästigungen betroffenen<br />
Flächen ermittelt <strong>und</strong> in Abstimmung mit der planenden Stelle eine zutreffende planungsrechtliche<br />
Einordnung bestimmt. Am Rand der Fläche werden die maßgeblichen Beurteilungspunkte<br />
(Immissionsorte) gewählt.<br />
Geruchsgutachten auf der<br />
Gr<strong>und</strong>lage der GIRL 2008 zur<br />
Geruchskontingentierung<br />
erforderlich<br />
Die Ränder schutzbedürftige<br />
Nutzungen werden als<br />
Beurteilungspunkte <strong>für</strong><br />
Immissionen definiert<br />
In einer computergestützten Ausbreitungsberechnung (i.d.R. mit Hilfe des Programms AUTAL<br />
2000), die neben den o.g. Rahmenbedingungen eine Reihe weiterer Faktoren wie u.a. die<br />
geruchliche Vorbelastungen sowie die geografischen <strong>und</strong> meteorologischen Bedingungen<br />
des Standortes abbildet, kann ein Gesamt-Geruchskontingent <strong>für</strong> den Planungsbereich ermittelt<br />
werden, das sicherstellt, dass die maßgeblichen Geruchsimmissionen an den schutzbedürftigen<br />
Nutzungen in der Ortslage nicht überschritten werden.<br />
Dieses Gesamtkontingent wird schließlich rechnerisch so aufgegliedert, dass bestehende<br />
bzw. bereits genehmigte Nutzungen angemessen berücksichtigt <strong>und</strong> weiter betrieben werden<br />
können. Die geplanten Anlagen zur Erweiterung des Standortes, jeweils als einzelne Sondergebiete<br />
planungsrechtlich definiert, erhalten jeweils entsprechende Teilkontingente, wobei<br />
mindestens überschlägig zu prüfen ist, ob dies <strong>für</strong> die geplanten Anlagentypen angemessen<br />
<strong>und</strong> die Planung insofern auch umsetzbar ist. Diese Teilkontingente wiederum werden flächenbezogen,<br />
bezogen auf eine <strong>für</strong> Geruchsemissionen relevante Flächeneinheit, festgesetzt<br />
(Geruchseinheiten z.B. je 100 m² Baugebiet), so dass bei Anlagengenehmigungen auf Teilflächen<br />
oder einer Planung über Grenzen der Sondergebiete hinweg entsprechende flächenbezogene<br />
Emissionskontingente zur Gr<strong>und</strong>lage gemacht werden können.<br />
Aufteilung des Gesamt-<br />
Emissionskontingents auf<br />
Teilflächen...<br />
MIL Brandenburg / Arbeitshilfe Bebauungsplanung / November 2013 8 / 11