5. Ergänzung - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
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Schutz vor Geruchsimmissionen B 24.2<br />
Planungshilfen<br />
Erlass des <strong>Ministerium</strong>s <strong>für</strong> Ländliche Entwicklung, Umwelt <strong>und</strong> Verbraucherschutz (MLUV)<br />
des Landes Brandenburg zur Anwendung der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) vom 28.<br />
August 2009<br />
Feststellung <strong>und</strong> Beurteilung von Geruchsimmissionen, Geruchsimmissions-Richtlinie –GIRL,<br />
in der Fassung vom 29. Februar 2008 <strong>und</strong> einer <strong>Ergänzung</strong> vom 10. September 2008<br />
(http://www.mugv.brandenburg.de)<br />
Hinweis: Da die GIRL nicht wie andere Vorschriften amtlich veröffentlicht ist, sollte bei Bezug<br />
einer Festsetzung auf diese Richtlinie der Text der Richtlinie bei der Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
sowie nach Festsetzung des Plans mit zur Einsichtnahme bereitgehalten werden. Darauf<br />
sollte in der Begründung des B-Plans hingewiesen werden. Eine Beifügung als Anlage der<br />
Begründung zum Bebauungsplan erscheint nicht erforderlich.<br />
Geruchsemissionen Tierhaltungsanlagen, Landesamt <strong>für</strong> Umwelt, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Verbraucherschutz<br />
(LUGV), Stand August 2009 (http://www.mugv.brandenburg.de)<br />
<strong>Ministerium</strong> <strong>für</strong> <strong>Infrastruktur</strong> <strong>und</strong> Raumordnung des Landes Brandenburg (Hrsg.), Zulässigkeit<br />
von Biomasseanlagen – Genehmigungsvoraussetzungen nach Bauplanungs- <strong>und</strong> Umweltrecht<br />
sowie Verfahrensfragen unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage im Land<br />
Brandenburg, Potsdam 2008<br />
(www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.141283.de)<br />
MIL Brandenburg / Arbeitshilfe Bebauungsplanung / November 2013 11 / 11