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5. Ergänzung - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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Gewerbegebiete, Beschränkung der Einzelhandelsnutzungen B 1.8.1<br />

B<br />

Umgang mit uneingeschränkten GE-Bebauungsplänen<br />

Fallbeispiel 2: Die Gemeinde X hat Anfang der 90er-Jahre einen Gewerbegebietsbebauungsplan<br />

ohne Regelungen zum Einzelhandel aufgestellt. Nun soll die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters<br />

verhindert werden, der sich erheblich auf die Nahbereichsversorgung <strong>und</strong> die<br />

Zentrenstruktur auswirken würde.<br />

Gewerbegebietsfestsetzungen in rechtskräftigen Bebauungsplänen ohne Regelungen zur<br />

Beschränkung des Einzelhandels bieten im Zusammenwirken mit § 11 Abs. 3 BauNVO lediglich<br />

Schutz vor der Ansiedlung von Einkaufszentren <strong>und</strong> (i.d.R. großflächigen) Einzelhandelsbetrieben,<br />

die sich „auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung <strong>und</strong> Landesplanung<br />

oder auf die städtebauliche Entwicklung <strong>und</strong> Ordnung nicht nur unwesentlich<br />

auswirken können“. Gegenüber nicht-großflächigen Betrieben entfaltet die GE-Festsetzung<br />

daher keine Wirkung. Ein Ausschluss zentren- <strong>und</strong> nahversorgungsschädlicher<br />

Einzelhandelsbetriebe auch unterhalb der o.g. Schwelle kann nur durch eine Bebauungsplanänderung<br />

erreicht werden. Der Gemeinde stehen dann die gleichen Gliederungs- <strong>und</strong><br />

Differenzierungsmöglichkeiten zur Verfügung, wie bei der Neuaufstellung von Bebauungsplänen;<br />

im Fallbeispiel könnte sich die Änderung auf eine der zum Fallbeispiel 1 aufgeführten<br />

textlichen Festsetzungen beschränken.<br />

Die ersatzlose Aufhebung des alten Plans dürfte in der Regel keine Alternative darstellen, da<br />

die Steuerungsmöglichkeiten des neu gefassten § 34 BauGB auch nicht weit genug greifen<br />

<strong>und</strong> andere Ziele des Bebauungsplans dann nicht mehr umgesetzt werden können.<br />

Änderungsplan <strong>für</strong> ein<br />

festgesetztes<br />

Gewerbegebiet<br />

Ergänzende textliche<br />

Festsetzung<br />

Ersatzlose Aufhebung des<br />

alten Plans eher keine<br />

Alternative<br />

Planungshilfe:<br />

Bauplanungsrechtliche Beurteilung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben – Einzelhandelserlass<br />

-, R<strong>und</strong>erlass Nr. 23/1/2007 des <strong>Ministerium</strong>s <strong>für</strong> <strong>Infrastruktur</strong> <strong>und</strong><br />

Raumordnung vom 10. April 2007 (ABl. 2007, S. 1031)<br />

MIR Brandenburg / Arbeitshilfe Bebauungsplanung / November 2013 5 / 5

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