5. Ergänzung - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
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Gewerbegebiete, Beschränkung der Einzelhandelsnutzungen B 1.8.1<br />
B<br />
Umgang mit uneingeschränkten GE-Bebauungsplänen<br />
Fallbeispiel 2: Die Gemeinde X hat Anfang der 90er-Jahre einen Gewerbegebietsbebauungsplan<br />
ohne Regelungen zum Einzelhandel aufgestellt. Nun soll die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters<br />
verhindert werden, der sich erheblich auf die Nahbereichsversorgung <strong>und</strong> die<br />
Zentrenstruktur auswirken würde.<br />
Gewerbegebietsfestsetzungen in rechtskräftigen Bebauungsplänen ohne Regelungen zur<br />
Beschränkung des Einzelhandels bieten im Zusammenwirken mit § 11 Abs. 3 BauNVO lediglich<br />
Schutz vor der Ansiedlung von Einkaufszentren <strong>und</strong> (i.d.R. großflächigen) Einzelhandelsbetrieben,<br />
die sich „auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung <strong>und</strong> Landesplanung<br />
oder auf die städtebauliche Entwicklung <strong>und</strong> Ordnung nicht nur unwesentlich<br />
auswirken können“. Gegenüber nicht-großflächigen Betrieben entfaltet die GE-Festsetzung<br />
daher keine Wirkung. Ein Ausschluss zentren- <strong>und</strong> nahversorgungsschädlicher<br />
Einzelhandelsbetriebe auch unterhalb der o.g. Schwelle kann nur durch eine Bebauungsplanänderung<br />
erreicht werden. Der Gemeinde stehen dann die gleichen Gliederungs- <strong>und</strong><br />
Differenzierungsmöglichkeiten zur Verfügung, wie bei der Neuaufstellung von Bebauungsplänen;<br />
im Fallbeispiel könnte sich die Änderung auf eine der zum Fallbeispiel 1 aufgeführten<br />
textlichen Festsetzungen beschränken.<br />
Die ersatzlose Aufhebung des alten Plans dürfte in der Regel keine Alternative darstellen, da<br />
die Steuerungsmöglichkeiten des neu gefassten § 34 BauGB auch nicht weit genug greifen<br />
<strong>und</strong> andere Ziele des Bebauungsplans dann nicht mehr umgesetzt werden können.<br />
Änderungsplan <strong>für</strong> ein<br />
festgesetztes<br />
Gewerbegebiet<br />
Ergänzende textliche<br />
Festsetzung<br />
Ersatzlose Aufhebung des<br />
alten Plans eher keine<br />
Alternative<br />
Planungshilfe:<br />
Bauplanungsrechtliche Beurteilung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben – Einzelhandelserlass<br />
-, R<strong>und</strong>erlass Nr. 23/1/2007 des <strong>Ministerium</strong>s <strong>für</strong> <strong>Infrastruktur</strong> <strong>und</strong><br />
Raumordnung vom 10. April 2007 (ABl. 2007, S. 1031)<br />
MIR Brandenburg / Arbeitshilfe Bebauungsplanung / November 2013 5 / 5