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5. Ergänzung - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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Sondergebiete <strong>für</strong> Einkaufszentren <strong>und</strong> großflächige Handelsbetriebe<br />

B.1.11.1<br />

jeweils unterschiedlichen Festsetzungen zur Zweckbestimmung <strong>und</strong>/ oder zur Art der Nutzung<br />

erreicht werden.<br />

Auch bei einer Konzentration auf die Problematik der Zentrenverträglichkeit dürfen andere<br />

Auswirkungen der Festsetzungen eines sonstigen Sondergebiets <strong>für</strong> den (großflächigen)<br />

Einzelhandel im Bebauungsplan nicht vernachlässigt werden. Dazu gehören verkehrliche<br />

Auswirkungen ebenso wie Auswirkungen auf die Umwelt, das Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbild oder<br />

die unmittelbare Nachbarschaft. Festsetzungen zur Anzahl <strong>und</strong> Lage der Stellplätze, zu den<br />

Ein- <strong>und</strong> Ausfahrtsbereichen, zur Immissionsbegrenzung, zur Begrünung, zur Begrenzung von<br />

Werbeanlagen usw. sind daher regelmäßig erforderlich.<br />

Verkehr,<br />

Bei Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans <strong>für</strong> ein Einzelhandelsprojekt ist die<br />

Gemeinde zur Umsetzung ihrer städtebaulichen Ziele nicht an die Festsetzungsmöglichkeiten<br />

nach § 9 BauGB <strong>und</strong> BauNVO geb<strong>und</strong>en; ergänzende Regelungen (auch solche ohne bodenrechtlichen<br />

Bezug) können im begleitenden städtebaulichen Vertrag vereinbart werden. Damit<br />

besteht die Möglichkeit einer sehr weitgehenden <strong>und</strong> detaillierten Einflussnahme auf die<br />

konkrete Ausgestaltung des Einzelhandelsvorhabens, die es im Interesse der Gemeinde zu<br />

nutzen gilt. Nicht zuletzt kann die Gemeinde bei Veränderungen des Vorhabens oder Wechsel<br />

des Vorhabenträgers die Realisierungsbedingungen neu aushandeln oder das Vorhaben nicht<br />

weiter verfolgen ( D 2 „Vorhabenbezogener Bebauungsplan“).<br />

Stellplätze,<br />

Grünfestsetzungen<br />

Zusätzliche Instrumente im<br />

vorhabenbezogenen B-Plan<br />

MIL Brandenburg / Arbeitshilfe Bebauungsplanung / November 2013 4 / 7

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