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5. Ergänzung - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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Sondergebiete <strong>für</strong> Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien B 1.11.2<br />

B<br />

Biomasseanlagen<br />

Fallbeispiel: Im Außenbereich der Gemeinde X ist die Errichtung einer Biomasseanlage<br />

geplant, die überwiegend Altholz aus den umliegenden Wäldern zur Energiegewinnung nutzen<br />

soll. daneben sollen aber auch Bioabfall, Gülle, Klärschlamm <strong>und</strong> Pflanzen aus der landwirtschaftlichen<br />

Produktion zur Biogasgewinnung eingesetzt werden. Das Biogas soll vor Ort<br />

Verbrennungsmotoren zugeführt werden, die Generatoren antreiben <strong>und</strong> der Stormerzeugung<br />

dienen. Die elektrische Leistung der geplanten Anlage liegt bei etwa 3 Megawatt.<br />

Als eigenständige Anlage, die nicht im Zusammenhang mit einem land- oder forstwirtschaftlichen<br />

Betrieb steht, <strong>und</strong> deren Leistung zudem 500 kW überschreitet, kann die geplante<br />

Biomasseanlage nicht als privilegierte Nutzung im Außenbereich zugelassen werden. Die<br />

Gemeinde beschließt daher die Aufstellung eines Bebauungsplans.<br />

Biomasseanlage<br />

Aufstellung eines<br />

Bebauungsplans erforderlich<br />

Sondergebiet „Biomasseanlage“<br />

mit Baugrenzen <strong>für</strong> bauliche<br />

Anlagen <strong>und</strong> nicht überbaubaren<br />

Flächen <strong>für</strong> die Lagerung<br />

bestimmter Ausgangsstoffe.<br />

Das künftige Betriebsgelände wird als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Biomasseanlage“<br />

festgesetzt. Die im Sondergebiet zulässigen Nutzungen werden wie folgt näher bestimmt:<br />

Das Sondergebiet Biomasseanlage dient der Errichtung einer Biomasseanlage mit einer<br />

Leistung von bis zu 3 Megawatt. Zulässig sind ausschließlich:<br />

- Anlagen zur Gewinnung von Biogas aus forst- <strong>und</strong> landwirtschaftlichen Rohstoffen,<br />

einschließlich Lagerflächen <strong>und</strong> –gebäuden zur Zwischenlagerung der Rohstoffe,<br />

- Verbrennungsanlagen, Gasturbinen <strong>und</strong> Generatoren zur Gewinnung von Elektrizität aus<br />

der Verbrennung von Biogas,<br />

- sonstige Anlagen, die im Zusammenhang mit der Gewinnung von Biogas <strong>und</strong> dessen<br />

Nutzung <strong>für</strong> die Gewinnung von Elektrizität sowie zur Einspeisung in das Stromversorgungsnetz<br />

erforderlich bzw. dienlich sind .<br />

Als qualifizierter Bebauungsplan enthält der Plan Regelungen zu den überbaubaren Gr<strong>und</strong>stücksflächen,<br />

zur zulässigen Gr<strong>und</strong>fläche sowie zur maximalen Höhe der baulichen Anlagen.<br />

Ggf. können Regelungen zur Begrenzung von Geruchsemissionen erforderlich sein (( B<br />

24.3)<br />

MIL Brandenburg / Arbeitshilfe Bebauungsplanung / November 2013 10 / 12

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