5. Ergänzung - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
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Sondergebiete <strong>für</strong> Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien B 1.11.2<br />
B<br />
Biomasseanlagen<br />
Fallbeispiel: Im Außenbereich der Gemeinde X ist die Errichtung einer Biomasseanlage<br />
geplant, die überwiegend Altholz aus den umliegenden Wäldern zur Energiegewinnung nutzen<br />
soll. daneben sollen aber auch Bioabfall, Gülle, Klärschlamm <strong>und</strong> Pflanzen aus der landwirtschaftlichen<br />
Produktion zur Biogasgewinnung eingesetzt werden. Das Biogas soll vor Ort<br />
Verbrennungsmotoren zugeführt werden, die Generatoren antreiben <strong>und</strong> der Stormerzeugung<br />
dienen. Die elektrische Leistung der geplanten Anlage liegt bei etwa 3 Megawatt.<br />
Als eigenständige Anlage, die nicht im Zusammenhang mit einem land- oder forstwirtschaftlichen<br />
Betrieb steht, <strong>und</strong> deren Leistung zudem 500 kW überschreitet, kann die geplante<br />
Biomasseanlage nicht als privilegierte Nutzung im Außenbereich zugelassen werden. Die<br />
Gemeinde beschließt daher die Aufstellung eines Bebauungsplans.<br />
Biomasseanlage<br />
Aufstellung eines<br />
Bebauungsplans erforderlich<br />
Sondergebiet „Biomasseanlage“<br />
mit Baugrenzen <strong>für</strong> bauliche<br />
Anlagen <strong>und</strong> nicht überbaubaren<br />
Flächen <strong>für</strong> die Lagerung<br />
bestimmter Ausgangsstoffe.<br />
Das künftige Betriebsgelände wird als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Biomasseanlage“<br />
festgesetzt. Die im Sondergebiet zulässigen Nutzungen werden wie folgt näher bestimmt:<br />
Das Sondergebiet Biomasseanlage dient der Errichtung einer Biomasseanlage mit einer<br />
Leistung von bis zu 3 Megawatt. Zulässig sind ausschließlich:<br />
- Anlagen zur Gewinnung von Biogas aus forst- <strong>und</strong> landwirtschaftlichen Rohstoffen,<br />
einschließlich Lagerflächen <strong>und</strong> –gebäuden zur Zwischenlagerung der Rohstoffe,<br />
- Verbrennungsanlagen, Gasturbinen <strong>und</strong> Generatoren zur Gewinnung von Elektrizität aus<br />
der Verbrennung von Biogas,<br />
- sonstige Anlagen, die im Zusammenhang mit der Gewinnung von Biogas <strong>und</strong> dessen<br />
Nutzung <strong>für</strong> die Gewinnung von Elektrizität sowie zur Einspeisung in das Stromversorgungsnetz<br />
erforderlich bzw. dienlich sind .<br />
Als qualifizierter Bebauungsplan enthält der Plan Regelungen zu den überbaubaren Gr<strong>und</strong>stücksflächen,<br />
zur zulässigen Gr<strong>und</strong>fläche sowie zur maximalen Höhe der baulichen Anlagen.<br />
Ggf. können Regelungen zur Begrenzung von Geruchsemissionen erforderlich sein (( B<br />
24.3)<br />
MIL Brandenburg / Arbeitshilfe Bebauungsplanung / November 2013 10 / 12