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die frage nach der gültigkeit der priester - Rore Sanctifica

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doch zugunsten des Dativ (his famulis), wie er in den AAS zu finden ist. Allerdings unterscheiden<br />

sich landessprachliche Derivate des Ordinale Pauls VI. von Abfassungen <strong>der</strong> streitgegenständlichen,<br />

lateinischen Formen <strong>der</strong> Priesterweihe noch zusätzlich in an<strong>der</strong>en Aspekten,<br />

so daß sie hier nicht erläuternd wirken. Die Verwirrung bleibt bestehen. Was <strong>die</strong> Bischofsweihe<br />

angeht, so inistiert <strong>die</strong> Promulgatio geradezu auf <strong>der</strong> syrischen Tradition und<br />

nicht auf Hippolyt, weswegen man sich <strong>frage</strong>n kann, warum man gerade ein Gebet eingeführt<br />

hatte, das keine lebendige Tradition repräsentiert. Nimmt man <strong>die</strong> Promulgatio ernst, so hat<br />

das Ansinnen <strong>der</strong> Promulgatio in <strong>der</strong> Editio typica nicht ihr Ziel gefunden, dessen Legitimität<br />

wir nicht grundsätzlich abstreiten wollen.<br />

Can. 20 — Ein späteres Gesetz hebt ein früheres ganz o<strong>der</strong> teilweise auf, wenn es <strong>die</strong>s ausdrücklich<br />

sagt o<strong>der</strong> ihm unmittelbar entgegengesetzt ist o<strong>der</strong> <strong>die</strong> ganze Materie des früheren<br />

Gesetzes umfassend ordnet; ein allgemeines Gesetz hebt aber nicht im geringsten partikulares<br />

o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>es Recht auf, wenn nicht etwas an<strong>der</strong>es im Recht ausdrücklich vorgesehen<br />

ist.<br />

Anwendung: Eine umfassende Neuordnung, <strong>die</strong> gesetzlichen Charakter hätte und welche <strong>die</strong><br />

gesamte Materie (hier ist nicht <strong>die</strong> Materie ist Sakramentsbegriffes gemeint) <strong>der</strong> Weihen regelte,<br />

scheitert bereits am wichtigsten, an <strong>der</strong> Definition <strong>der</strong> sakramentalen Formen. Schon<br />

aus <strong>die</strong>ser Unklarheit kann Can. 20 nicht gegen <strong>die</strong> alten Weiheriten in Anschlag gebracht<br />

werden. Die Promulgatio und <strong>die</strong> Editio typica stellen sich durch ihre semantische Zusammenhanglosigkeit<br />

als kanonischen Nichtakt dar. Sie sind kein Gesetz. Daher auch kein Schutz<br />

vor Irrtum. Der gesetzgeberische Wille des Papstes erschließt sich für gewöhnlich aus <strong>der</strong><br />

urkundlichen Aktenlage. Wenn sich <strong>der</strong> Sinn semantisch nicht nicht erschließen läßt, liegt<br />

kein Gesetz vor. Ein neuer Akt muß her.<br />

Can. 21 — Im Zweifel wird <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>ruf eines früheren Gesetzes nicht vermutet, son<strong>der</strong>n<br />

spätere Gesetze sind zu früheren in Beziehung zu setzen und mit <strong>die</strong>sen <strong>nach</strong> Möglichkeit in<br />

Einklang zu bringen.<br />

Schön!<br />

GEWOHNHEIT (Cann. 23 – 28)<br />

Can. 23 — Nur <strong>die</strong> durch eine Gemeinschaft von Gläubigen eingeführte Gewohnheit, <strong>die</strong> vom<br />

Gesetzgeber genehmigt worden ist, hat <strong>die</strong> Kraft eines Gesetzes, <strong>nach</strong> Maßgabe <strong>der</strong> folgenden<br />

Canones.<br />

Can. 24 — § 1. Keine Gewohnheit kann <strong>die</strong> Kraft eines Gesetzes erlangen, <strong>die</strong> dem göttlichen<br />

Recht zuwi<strong>der</strong>läuft.<br />

§ 2. Eine wi<strong>der</strong>gesetzliche o<strong>der</strong> außergesetzliche Gewohnheit kann <strong>die</strong> Kraft eines Gesetzes<br />

nur erlangen, wenn sie vernünftig ist; eine Gewohnheit aber, <strong>die</strong> im Recht ausdrücklich verworfen<br />

wird, ist nicht vernünftig.<br />

Man fragt sich, ob <strong>die</strong> neuen Riten ex consuetudine Gesetzeskraft erlangen könnten. Lassen<br />

wir mal den Aspekt <strong>der</strong> Vernünftigkeit und <strong>die</strong> FRage des Verstoßes gegen götliches<br />

Recht außer Acht und sehen uns <strong>die</strong> Fristen an und <strong>die</strong> Allgemeinheit <strong>der</strong> Bräuche, denn <strong>die</strong><br />

bloße sporadische Benutzung <strong>der</strong> Editio typica ist als solche noch kein Brauch und landessprachliche<br />

Derivate (es sind ja keine Übersetzungen) bilden höchstens partikuläre Bräuche

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