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die frage nach der gültigkeit der priester - Rore Sanctifica

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etwas an<strong>der</strong>em. Dieser Einwand richtet sich also selbst, weil er alles einreißt. So wie wir aus<br />

<strong>der</strong> Überlieferung sich wissen, daß Weizenbrot und Rebenwein <strong>die</strong> Materie sind, und so wissen<br />

wir es eben auch von <strong>der</strong> Handauflegung in bezug auf <strong>die</strong> Priesterweihe, schon durch <strong>die</strong><br />

Entscheidung Pius XII. Die Behauptung, <strong>der</strong> Papst wollte nicht entscheiden, ob in <strong>der</strong> Vergangenheit<br />

nicht auch eine an<strong>der</strong>e Materie gültig gewesen wäre, trifft nicht zu, weil es gerade<br />

<strong>die</strong> Methode Pius XII. war, alle Bräuche im Westen, wie im Orient miteinan<strong>der</strong> zu vergleichen<br />

und das als Materie anzusehen, was immer und überall üblich war. Diese Methode konnte<br />

nur zu einem eindeutigen Ergebnis führen.<br />

Was den hl Thomas angeht, so findet sich <strong>die</strong> Übergabe <strong>der</strong> Geräte als Materie im Supplementum<br />

zur Summa, das <strong>nach</strong> seinem Tode verfasst worden war, auf <strong>der</strong> Basis von Notizen.<br />

Es ist keine Garantie gegeben, daß <strong>die</strong> Meinung des hl. Thomas vollständig wie<strong>der</strong>gegeben<br />

wurde, weil er nämlich im Respondeo ad dicendum zu III. q. 84, a. 4<br />

(http://www.newadvent.org/summa/408404.htm ) eindeutig <strong>die</strong> Handauflegung als Materie<br />

ansieht. Dieser Artikel stammt vollständig von ihm und betrifft eigentlich das Bußsakrament,<br />

wobei er im Respondeo zur Priesterweihe abschweift. Noch nicht einmal in seinem Katechismus<br />

wollte er zu dazu Stellung nehmen und lässt <strong>die</strong> Frage <strong>nach</strong> <strong>der</strong> Materie unbeantwortet.<br />

Man kann also nicht den Aquinaten als Kronzeugen für <strong>die</strong>sen Angriff auf <strong>die</strong> Handauflegung<br />

heranziehen.<br />

Was <strong>die</strong> Armenierdekrete angeht, so hat Michael Davies deutlich gemacht, daß <strong>die</strong>se nicht<br />

den Akten des Konzils von Florenz angehören, son<strong>der</strong>n <strong>nach</strong> Abschluß desselben als Supplementum<br />

angehängt worden waren. Kanonisch gesehen sind es keine Konzilsakten. Noch nicht<br />

einmal das Konzil von Trient wollte auf sie in <strong>die</strong>ser Sache bezug nehmen.<br />

Wenn also <strong>die</strong> Kirche <strong>die</strong> Vollmacht hätte, <strong>die</strong> Materie <strong>der</strong> Sakramente zu bestimmen, wäre<br />

das eine Vollmacht über <strong>die</strong> Substanz <strong>der</strong>selben und Christus hätte letztendlich kein Sakrament<br />

eingesetzt, höchstens <strong>der</strong>en Zwecke angedeutet. Macht über <strong>die</strong> Substanz einer Sache zu<br />

haben, ist praktisch gleichbedeutend, <strong>die</strong> quiditas rei willkürlich bestimmen zu können.<br />

Dieses Argument wird deswegen hervorgeholt, weil man sich jetzt auf Grund <strong>der</strong> Not gezwungen<br />

sieht, jeden Mißbrauch als von höchster Stelle angeordnet hinzustellen und so sein<br />

Gewissen zu beruhigen. Ähnliche Einlassungen bekamen wir ja auch zu hören, als Johannes<br />

Paul II. im Jahre 2001 <strong>die</strong> Anaphora von Addai und Mari als sakramental gültig erklärte. Wie<br />

auch immer, genauere Nachforschungen von Herrn Jens Mersch (Kirchliche Umschau), <strong>der</strong><br />

bis zum Sekretariat <strong>der</strong> Glaubenskongregation vorgedrungen war, haben aber ergeben, daß<br />

Johannes Paul in einer mündlichen Anhörung nur eine mündliche Zustimmung gegeben hatte,<br />

<strong>die</strong> sich noch nicht einmal in den Acta apostolicae Sedes findet.<br />

Einwand 5:<br />

Die Promulgation Pontificalis Romani von Paul VI. ist unfehlbar, wie sollte <strong>die</strong> Kirche in<br />

einer so wichtigen Angelegenheit irren können?

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