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die frage nach der gültigkeit der priester - Rore Sanctifica

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kann bei den orientalischen Riten überhaupt kein Zweifel an <strong>der</strong> Gültigkeit <strong>der</strong> Bischofsweihen<br />

bestehen.“ 42<br />

Das Weihegebet <strong>der</strong> syrischen und koptischen Kirchen kann also nicht einfach mit dem des<br />

Ritus Pauls VI. verglichen werden; und es ist schleierhaft, wie Paul VI. behaupten kann, daß<br />

sein Weihegebet „noch in großen Teilen <strong>der</strong> Weiheriten <strong>der</strong> koptischen und westsyrischen<br />

Liturgien gebraucht werde.“ 43 Gerade <strong>die</strong> entscheidenden, den Bischof eindeutig benennenden<br />

Begriffe fehlen in seinem Ritus und durch <strong>die</strong> Festlegung <strong>der</strong> Form auf einen bestimmten Satz<br />

muß <strong>die</strong> Frage <strong>nach</strong> <strong>der</strong> Gültigkeit im Ritus Pauls VI. an<strong>der</strong>s gestellt werden als im Ritus <strong>der</strong><br />

Syrer und Kopten. Man muß feststellen, <strong>die</strong> von Paul VI. festgelegte Form ist wegen ihrer<br />

schweren Mängel zweifelhaft. P. Athanasius Kröger meint sogar: „Wegen des Textes kommt<br />

man nicht daran vorbei zu sagen, daß <strong>die</strong> Kirche selbst etwas Unklares und nicht einwandfrei<br />

Sinnbestimmendes vorgeschrieben hat. Das ist eine noch nie dagewesene Situation!“ 44<br />

Kommen wir nun zur Materie <strong>der</strong> Bischofsweihe <strong>nach</strong> Paul VI., weil wir nun zeigen wollen,<br />

daß <strong>die</strong> Materie hier nicht mehr <strong>die</strong> Handauflegung ist. Um genau zu fassen, worauf wir abzielen<br />

wollen, muß man sich vor Augen halten, daß <strong>der</strong> Begriff „Materie“ für das Zeichen<br />

angewendet wird, weil es erst durch ein gestaltgebendes Prinzip zu einem wirksamen Zeichen<br />

wird. Besteht kein moralischer Zusammenhang mehr zwischen dem äußeren Zeichen, <strong>der</strong><br />

Materie auf <strong>der</strong> einen Seite und den Worten, <strong>der</strong> Form, auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite, so wird <strong>der</strong><br />

symbolische Gehalt nicht deutlich. Dieser Zusammenhang kann zerrissen werden, wenn <strong>der</strong><br />

zeitliche Abstand zwischen Materie und Form im Ritus zu groß wird, o<strong>der</strong> aber, indem sich<br />

eine an<strong>der</strong>e Materie dominant vor <strong>die</strong> ursprüngliche Materie schiebt. Ein Beispiel soll das<br />

verdeutlichen. Wir alle kennen <strong>die</strong> Salbungen <strong>der</strong> Taufe. Man stelle sich vor, <strong>der</strong> Minister <strong>der</strong><br />

Taufe übergieße den Täufling dreimal wortlos mit Wasser und vollzieht sodann ebenfalls<br />

wortlos <strong>die</strong> Salbungen, am besten noch durch Übergießen mit Öl, um <strong>nach</strong> Abschluß bei<strong>der</strong><br />

Handlungen <strong>die</strong> Taufformel zu sprechen. Auf welche Materie bezieht sich nun <strong>die</strong> Form?<br />

Eine ähnliche Situation haben wir im neuen Ritus <strong>der</strong> Bischofsweihe Pauls VI. vor uns. Der<br />

Aufbau <strong>der</strong> neuen Bischofsweihe folgt prinzipiell dem VIII. Buch <strong>der</strong> apostolischen Konstitutionen,<br />

daß übrigens gar keine Handauflegung erwähnt.<br />

Der Zusammenhang <strong>der</strong> Handauflegung mit dem <strong>nach</strong>folgenden Weihegebet im Ritus Pauls<br />

VI. ist völlig unklar, weil <strong>die</strong> Auflegung des Evangeliums gar nicht durch <strong>die</strong> Prälaten in <strong>der</strong><br />

Zeremonie vorgenommen wird, wie im alten Ritus, son<strong>der</strong>n durch den Hauptkonsekrator<br />

selbst. Die Auflegung des Evangeliums erfolgt hier <strong>nach</strong> <strong>der</strong> Handauflegung und nicht, wie<br />

im alten Ritus vorher. Dadurch ist <strong>der</strong> moralische Zusammenhang zwischen <strong>der</strong> Handauflegung<br />

und dem <strong>nach</strong>folgenden Weihegebet unterbrochen.<br />

Die Auflegung des Evangeliums durch den Hauptkonsekrator, <strong>die</strong> sich dominant vor <strong>die</strong><br />

Handauflegung schiebt, scheint den Platz <strong>der</strong> Materie einzunehmen<br />

42 P. Athanasius Kröger, Zum neuen Ritus <strong>der</strong> Bischofsweihe; UVK, 8. Jahrgang 1978, Heft 2, S 103<br />

43 Daß damit <strong>die</strong> Kanonizität <strong>der</strong> Promulgatio des Pontifikale zur Debatte steht, siehe im Anhang 4)<br />

44 Ebd.

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