die frage nach der gültigkeit der priester - Rore Sanctifica
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Die Handausstreckung bezieht sich auf <strong>die</strong> Handauflegung als Materie, wie sich auch das Halten des<br />
Buches über dem Haupt des Erwählten auf <strong>die</strong> vorangegangene Auflegung desselben bezieht. Diese<br />
Akte vergegenwärtigen also gleichzeitig zwei verschiedene res, wobei <strong>die</strong> Evangelienauflegung sich<br />
noch dazwischen schiebt und das Buch dem Haupt näher bleibt als <strong>die</strong> ausgestreckten Hände.<br />
Mehr noch: im Augenblick <strong>der</strong> Form stellt <strong>der</strong> weihende Bischof im Falle <strong>der</strong> Rubriken <strong>der</strong> Editio typica<br />
und <strong>der</strong> ICEL-Texte <strong>die</strong> doppelte Handausstreckung ein und faltet <strong>die</strong> Hände, das Evangelium bleibt<br />
aber über dem Haupt präsent. Im alten Ritus versinnbildlichte dagegen das Evangelium im Nacken<br />
das süße Joch Christi, war also kein Anlaß zu Mißverständnissen und <strong>der</strong> Konsekrator behielt weiterhin<br />
<strong>die</strong> Hände ausgestreckt, auch während <strong>der</strong> Form. Hier aber schein <strong>die</strong> Rolle des Evangelienbuches<br />
<strong>der</strong> Form nähere zu sein, als <strong>die</strong> Handauflegung.<br />
Die Handauflegung erscheint hier <strong>nach</strong> allem allenfalls als eine Materia remota. Da besagtes Weihegebet<br />
von Paul VI. in längerer Form auch im VIII. Buch <strong>der</strong> Apostolischen Konstitutionen (einer pseudo-apostolischen<br />
Schrift, wahrscheinlich mazedonianischer-pneumatomachischer Herkunft) vorkommt,<br />
wo nur das Haupt vom Evangelium überschattet wird und <strong>die</strong> Handauflegung nicht existiert,<br />
merkt man <strong>die</strong> Absicht und sie verstimmt. Außerdem scheinen selbst amerikanische Bischöfe hier<br />
Zweifel zu haben. Ein amerikanischer Gewährsmann berichtete mir, daß er aus eigener Anschauung<br />
wisse, daß im Falle einer Weihe, <strong>der</strong>en er Zeuge war, <strong>der</strong> Bischof rubrikenwidrig <strong>die</strong> Auflegung des<br />
Evangeliums nicht vollzogen hatte, son<strong>der</strong>n es nur oberhalb des Kopfes platzierte hatte, wo es sofort<br />
von den Diakonen in etwa 40 cm Höhe über dem Kopf gehalten wurde. Während <strong>der</strong> Form hielt <strong>die</strong>ser<br />
Bischof entgegen den ICEL-Rubriken und auch entgegen <strong>der</strong> Editio typica <strong>die</strong> Hände ausgestreckt.<br />
Geschieht eine solch eigenmächtige Verbesserung ohne Grund?<br />
Einwand 2:<br />
Bei <strong>der</strong> Priesterweihe könnte <strong>die</strong> Handauflegung des Presbyteriums doch auch stören, auch sie<br />
schiebt sich dazwischen.<br />
Antwort 2:<br />
Auf den Einwand wurde schon an an<strong>der</strong>er Stelle lang und breit eingegangen (Stu<strong>die</strong>, sowie fünfseitiger<br />
Brief an Kardinal Meisner).<br />
Prinzipiell:<br />
Der Bischof hält im alten Ritus <strong>die</strong> ganze Zeit <strong>die</strong> einfache Handausstreckung aufrecht. Er faltet einmal<br />
kurz <strong>die</strong> Hände, dann kommt <strong>die</strong> doppelte Handausstreckung. Die Handauflegungen des Presbyteriums<br />
sind nicht sachfremd, da es schon als annehmbar gelten kann, daß <strong>der</strong> Priester mit Privileg einen<br />
Priester weihen darf, tritt das Presbyterium unter Wahrung des bischöflichen Vorranges in <strong>die</strong> Handlung<br />
ein, was sogar passend ist. Der Diakon berührt ja auch bei <strong>der</strong> Opferung <strong>die</strong> Materie in <strong>der</strong> Messe.<br />
Die vom Presbyterium gesetzte res ist <strong>der</strong> Art <strong>nach</strong> mit <strong>der</strong> des Bischofs identisch. Hingegen ist<br />
eine Evangelienauflegung artlich verschieden und gehört allenfalls in <strong>die</strong> selbe Gattung.<br />
Außerdem schreibt gerade <strong>der</strong> neue Ritus <strong>die</strong> einfache Handausstreckung nicht mehr vor. Hier könnte<br />
dann tatsächlich <strong>die</strong> Handauflegung des Presbyteriums stören, was noch genau zu untersuchen wäre.