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die frage nach der gültigkeit der priester - Rore Sanctifica

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126<br />

Anhang 8)<br />

sonstige Dokumente:<br />

Aus <strong>der</strong> Stu<strong>die</strong> von Anton M. Holzer, <strong>der</strong> sich für <strong>die</strong> Gültigkeit einsetzt:<br />

(8) Es gibt nun aber ein entscheidendes und zwingendes Argument dafür, daß <strong>die</strong> ganzen vorgeführten<br />

Einwände gegen <strong>die</strong> neuen Riten unhaltbar sind, und das ist <strong>der</strong> Gebrauch des Weiheformulars zur<br />

Bischofs-weihe eines Papstes, wie es im Gregorianischen Sakramentar überliefert ist und mindestens<br />

seit Papst Leo d. Gr. bis etwa zur Jahrtausendwende üblich war.<br />

Zum historischen Hintergrund ist zu bemerken: Im 1. Jahrtausend <strong>der</strong> Kirchengeschichte war<br />

es <strong>die</strong> Regel, daß <strong>der</strong> Papst-Kandidat noch nicht Bischof war, da ein Translationsverbot bestand (ein<br />

Bischof durfte nicht von seiner Diözese entfernt und in eine an<strong>der</strong>e versetzt (transferiert) werden, um<br />

<strong>der</strong>en Leitung als Bischof zu übernehmen). M.a. W., es wurde in <strong>der</strong> Regel ein Nicht-Bischof (Diakon<br />

o<strong>der</strong> einfacher Priester) zum Papst gewählt. Ebenso wurde in <strong>die</strong>ser Zeit - gemäß <strong>der</strong> ursprünglich<br />

praktizierten Regel <strong>der</strong> relativen Ordination - zwar auch <strong>der</strong> Papst zuerst zum Bischof von Rom gewählt<br />

und dann geweiht. Aber erst mit <strong>der</strong> Bischofsweihe galt <strong>die</strong> Papstwahl (creatio papae) als<br />

abgeschlossen und vollendet und <strong>der</strong> Papst wirklich Papst d.h. im Besitz <strong>der</strong> Primatialvollmacht.<br />

Das schon für <strong>die</strong> Zeit von Leo d. Gr. schriftlich bezeugte Konsekrationsgebet bei <strong>die</strong>ser Bischofs-weihe<br />

für einen zum Papst gewählten Nicht-Bischof lautete so:<br />

Diesem Deinen Diener hier, den Du zum Vorsteher (Bischof) des Apostolischen Stuhles<br />

und zum Primas aller auf <strong>der</strong> Erde befindlichen Priester und zum Lehrer Deiner<br />

ganzen Kirche gegeben und zum Dienst des höchsten Priestertums erwählt hast, gewähre<br />

bitte, Herr, <strong>die</strong>se Gnade: Weise ihm <strong>die</strong> päpstliche Kathedra zu, zur Leitung<br />

Deiner Kirche und des ganzen Volkes" 190<br />

Dieses Weihegebet erwähnt gewiß alle drei Vollmachten, <strong>die</strong> dem neuen Bischofs von Rom zukommen,<br />

das Leitungs- Lehr- und Heiligungsamt (munus regiminis, magisterii et sanctificationis), insofern<br />

er ja als Vorsteher (Bischof) des Apostolischen Stuhles (praesul apostolicae sedis) und Primas aller<br />

auf <strong>der</strong> Erde befindlichen Priester und zum Lehrer <strong>der</strong> ganzen Kirche (primas omnium qui in orbe<br />

terrarum sunt sacerdotum), als Lehrer <strong>der</strong> ganzen Kirche (doctor universalis ecclesiae) und als Priester<br />

(sacerdos) mit dem Dienst des höchsten Priestertums (summi sacerdotii ministerium) bezeichnet<br />

wird.<br />

Obwohl <strong>der</strong> Akt des "eligere" und "dare" schon vorbei ist (<strong>die</strong> Verben stehen ja im Perfekt)<br />

und natürlich auch eine rechtliche Wirkung im Gewählten hinterließ (resultatives Perfekt), besitzt <strong>der</strong><br />

"electus" und "datus" <strong>die</strong>se drei Eigenschaften in <strong>die</strong>sem Augenblick <strong>der</strong> Weihe noch nicht aktuell;<br />

man könnte freilich auf <strong>die</strong> Idee kommen, aufgrund <strong>der</strong> Wahl <strong>der</strong> unterschiedlichen Verben "dare"<br />

und "eligere" auch einen Unterschied in den damit verbundenen Bestimmungszielen und somit <strong>der</strong><br />

190<br />

«...huic famulo tuo quem apostolicae sedis praesulem et primatem omnium qui in orbe<br />

terrarum sunt sacerdotum, ac universalis ecclesiae tuae doctorem dedisti et ad summi sacerdotii<br />

ministerium elegisti, hanc quaesumus domine gratiam largiaris: Tribuas ei cathedram<br />

pontificalem, ad regendam ecclesiam tuam et plebem universam.» - Le Sacramentaire<br />

Grégorien, ed. J. DESHUSSES, Fribourg 1971; Ad pontificem ordinandum, n. 1018, S.<br />

226.

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