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die frage nach der gültigkeit der priester - Rore Sanctifica

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bleibt das Problem des Filioque und <strong>der</strong> Einheit von Materie und Form bestehen, außerdem<br />

wird das „Amt zweiten Grades“ in <strong>der</strong> englischen Form <strong>der</strong> Priesterweihe unterschlagen, was<br />

auch für <strong>die</strong> deutsche Form gilt. Vergessen wir nicht, daß <strong>die</strong> englischen Riten trotz allem<br />

vom Vatikan zurückgewiesen sind. Gerade <strong>die</strong> Priesterweihe ist sehr negativ zu bewerten.<br />

Nach allem sieht aber <strong>die</strong> italienische Ritenkonzeption von Priesterweihe und Bischofskonsekration<br />

besser aus, alles an<strong>der</strong>e bisher gesehene. Es wäre noch interessant <strong>die</strong> spanische und<br />

portugiesische Bischofsweihe zu begutachten.<br />

Werfen wir noch einmal einen kurzen Blick auf den Sarum-Ritus, wo das Amt des Bischofs in<br />

Zusammenhang gebracht wird mit dem Regieren und Disziplinieren, „ordained the rules and<br />

given the laws by which it should be governed and disciplined,...“, während <strong>der</strong> amerikanische<br />

Ritus von 1928, dem des Common Prayer Book von 1662 entsprechend, was immer noch in<br />

England gebräuchlich ist, daraus ein Werk <strong>der</strong> Erbauung (im Sinne von erbaulich) und von<br />

Vervollkommnung durch gutes Beispiel macht, „to the edifying and making perfect his<br />

Church“. Auch sonst geht es Ämtern eher um eine Art von Charismen, <strong>die</strong> als „gifts“ bezeichnet<br />

werden.<br />

Holzer hat nun ein Problem, nämlich, <strong>die</strong> landessprachlichen Formen (z. B. italienisch, englisch),<br />

<strong>die</strong> von <strong>der</strong> Übertragung einer echten Regierungsgewalt an den zum Bischofsamt erwählten<br />

sprechen, sind <strong>die</strong>selben, <strong>die</strong> auch <strong>die</strong> Personenhaftigkeit des Geistes hervorheben<br />

und kommen dadurch in Konflikt mit <strong>der</strong> Frage des Filioque. Diejenigen Formen (deutsch,<br />

französisch), bei denen man den Geist als Mentalität interpretieren könnte, - <strong>die</strong> Nennung des<br />

Heiligen Geistes ist ja <strong>nach</strong> Holzer nicht notwendigerweise Bestandteil <strong>der</strong> Form, was wir gar<br />

grundsätzlich in Abrede stellen wollen,- legen keinen Nachdruck auf echte Regierungsgewalt.<br />

Die lateinische Form ist dagegen nahezu ausdruckslos und es ist nicht unberechtigt, principalis<br />

mit nobel zu übersetzen, wie wir bei den Anglikanern gesehen haben. Um hier Holzer zu<br />

folgen, müßte <strong>die</strong> Form also so aussehen, damit sie hinsichtlich Regierungsgewalt und Filioque<br />

unverdächtig wäre:<br />

Da, Pater omnipotens, aeterne Deus, huic presbytero tuo, quem eligisti, donum gratiae, quod<br />

a Te est, potestatem habere munerem docendi et regendi, quod dedisti dilecto puero tuo Jesu<br />

Christo, quod ipse donavit sanctis Apostolis, qui constituerunt Ecclesiam per singula loca ut<br />

sanctuarium tuum, in gloriam et laudem indeficientem nominis tui.<br />

Die Frage stellt sich also, da <strong>die</strong> Promulgatio Pontificalis Romani sowieso unkanonisch zu<br />

scheint, weil sie einen syrischen Ritus ankündigt und ihn nicht bringt und weil <strong>die</strong> Form <strong>der</strong><br />

Priesterweihe mit jener <strong>der</strong> Editio typica auch nicht zusammenpasst, ob man nicht eine Ersatzform<br />

im Weihegebet finden könnte, <strong>die</strong> den Anfor<strong>der</strong>ungen Holzers gerecht wird. So<br />

könnte <strong>die</strong>ser unkanonische Ritus per accidens wenigstens dogmatisch als gültig erwiesen<br />

werden. Voraussetzung wäre aber, daß, wie in einigen landessprachlichen Fassungen üblich,<br />

<strong>die</strong> doppelte Handaustreckung des Hauptkonsekrators sich über das gesamte Weihegebet erstreckt,<br />

um <strong>die</strong>se Ersatzform mit <strong>der</strong> Materie zu verbinden. Die Bedenken hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Zeremonie <strong>der</strong> Evangelienauflegung müssten auch ausgeräumt werden und Beson<strong>der</strong>heiten<br />

<strong>der</strong> landessprachlichen Rubriken müssen eigens geprüft werden. Mit unter kam es ja sogar zu<br />

Verbesserungen gegenüber <strong>der</strong> Editio typica.<br />

Uns scheint folgen<strong>der</strong> Satz im Weihegebet den Bestrebungen Holzers zu entsprechen:<br />

Da, cordium cognitor Pater, huic servo tuo, quem elegisti ad Episcopatum, ut pascat gregem<br />

sanctum tuum, et summum sacerdotium tibi exhibeat sine reprehensione, serviens tibi nocte<br />

et <strong>die</strong>...<br />

Man müßte jetzt noch zeigen, daß selbst ein Irrtum bezüglich des Filioque in <strong>der</strong> Nachbarschaft<br />

zu <strong>die</strong>ser aufegefundenen Ersatzform, wie er ja in <strong>der</strong> offiziellen, aber möglicherweise

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