die frage nach der gültigkeit der priester - Rore Sanctifica
die frage nach der gültigkeit der priester - Rore Sanctifica
die frage nach der gültigkeit der priester - Rore Sanctifica
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
130<br />
bleibt das Problem des Filioque und <strong>der</strong> Einheit von Materie und Form bestehen, außerdem<br />
wird das „Amt zweiten Grades“ in <strong>der</strong> englischen Form <strong>der</strong> Priesterweihe unterschlagen, was<br />
auch für <strong>die</strong> deutsche Form gilt. Vergessen wir nicht, daß <strong>die</strong> englischen Riten trotz allem<br />
vom Vatikan zurückgewiesen sind. Gerade <strong>die</strong> Priesterweihe ist sehr negativ zu bewerten.<br />
Nach allem sieht aber <strong>die</strong> italienische Ritenkonzeption von Priesterweihe und Bischofskonsekration<br />
besser aus, alles an<strong>der</strong>e bisher gesehene. Es wäre noch interessant <strong>die</strong> spanische und<br />
portugiesische Bischofsweihe zu begutachten.<br />
Werfen wir noch einmal einen kurzen Blick auf den Sarum-Ritus, wo das Amt des Bischofs in<br />
Zusammenhang gebracht wird mit dem Regieren und Disziplinieren, „ordained the rules and<br />
given the laws by which it should be governed and disciplined,...“, während <strong>der</strong> amerikanische<br />
Ritus von 1928, dem des Common Prayer Book von 1662 entsprechend, was immer noch in<br />
England gebräuchlich ist, daraus ein Werk <strong>der</strong> Erbauung (im Sinne von erbaulich) und von<br />
Vervollkommnung durch gutes Beispiel macht, „to the edifying and making perfect his<br />
Church“. Auch sonst geht es Ämtern eher um eine Art von Charismen, <strong>die</strong> als „gifts“ bezeichnet<br />
werden.<br />
Holzer hat nun ein Problem, nämlich, <strong>die</strong> landessprachlichen Formen (z. B. italienisch, englisch),<br />
<strong>die</strong> von <strong>der</strong> Übertragung einer echten Regierungsgewalt an den zum Bischofsamt erwählten<br />
sprechen, sind <strong>die</strong>selben, <strong>die</strong> auch <strong>die</strong> Personenhaftigkeit des Geistes hervorheben<br />
und kommen dadurch in Konflikt mit <strong>der</strong> Frage des Filioque. Diejenigen Formen (deutsch,<br />
französisch), bei denen man den Geist als Mentalität interpretieren könnte, - <strong>die</strong> Nennung des<br />
Heiligen Geistes ist ja <strong>nach</strong> Holzer nicht notwendigerweise Bestandteil <strong>der</strong> Form, was wir gar<br />
grundsätzlich in Abrede stellen wollen,- legen keinen Nachdruck auf echte Regierungsgewalt.<br />
Die lateinische Form ist dagegen nahezu ausdruckslos und es ist nicht unberechtigt, principalis<br />
mit nobel zu übersetzen, wie wir bei den Anglikanern gesehen haben. Um hier Holzer zu<br />
folgen, müßte <strong>die</strong> Form also so aussehen, damit sie hinsichtlich Regierungsgewalt und Filioque<br />
unverdächtig wäre:<br />
Da, Pater omnipotens, aeterne Deus, huic presbytero tuo, quem eligisti, donum gratiae, quod<br />
a Te est, potestatem habere munerem docendi et regendi, quod dedisti dilecto puero tuo Jesu<br />
Christo, quod ipse donavit sanctis Apostolis, qui constituerunt Ecclesiam per singula loca ut<br />
sanctuarium tuum, in gloriam et laudem indeficientem nominis tui.<br />
Die Frage stellt sich also, da <strong>die</strong> Promulgatio Pontificalis Romani sowieso unkanonisch zu<br />
scheint, weil sie einen syrischen Ritus ankündigt und ihn nicht bringt und weil <strong>die</strong> Form <strong>der</strong><br />
Priesterweihe mit jener <strong>der</strong> Editio typica auch nicht zusammenpasst, ob man nicht eine Ersatzform<br />
im Weihegebet finden könnte, <strong>die</strong> den Anfor<strong>der</strong>ungen Holzers gerecht wird. So<br />
könnte <strong>die</strong>ser unkanonische Ritus per accidens wenigstens dogmatisch als gültig erwiesen<br />
werden. Voraussetzung wäre aber, daß, wie in einigen landessprachlichen Fassungen üblich,<br />
<strong>die</strong> doppelte Handaustreckung des Hauptkonsekrators sich über das gesamte Weihegebet erstreckt,<br />
um <strong>die</strong>se Ersatzform mit <strong>der</strong> Materie zu verbinden. Die Bedenken hinsichtlich <strong>der</strong><br />
Zeremonie <strong>der</strong> Evangelienauflegung müssten auch ausgeräumt werden und Beson<strong>der</strong>heiten<br />
<strong>der</strong> landessprachlichen Rubriken müssen eigens geprüft werden. Mit unter kam es ja sogar zu<br />
Verbesserungen gegenüber <strong>der</strong> Editio typica.<br />
Uns scheint folgen<strong>der</strong> Satz im Weihegebet den Bestrebungen Holzers zu entsprechen:<br />
Da, cordium cognitor Pater, huic servo tuo, quem elegisti ad Episcopatum, ut pascat gregem<br />
sanctum tuum, et summum sacerdotium tibi exhibeat sine reprehensione, serviens tibi nocte<br />
et <strong>die</strong>...<br />
Man müßte jetzt noch zeigen, daß selbst ein Irrtum bezüglich des Filioque in <strong>der</strong> Nachbarschaft<br />
zu <strong>die</strong>ser aufegefundenen Ersatzform, wie er ja in <strong>der</strong> offiziellen, aber möglicherweise