die frage nach der gültigkeit der priester - Rore Sanctifica
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gerweise mit dem Weihegebet Pauls VI. Warum und wie, das kann uns vielleicht <strong>die</strong> anglikanische<br />
Liturgiewissenschaftlerin Marion Hatchett erklären. 55 Und selbst wenn <strong>der</strong> englische<br />
Text <strong>der</strong> ICEL, so sind <strong>die</strong> Zweifel bezüglich <strong>der</strong> Priesterweihe nicht ausgeräumt. Ich vermute,<br />
<strong>die</strong> in Baltimore benutzten Texte gelten für den gesamten englischen Sprachraum.<br />
5. SCHLUSSFOLGERUNG UND WEITERE PROBLEME BEZÜGLICH DER<br />
QUELLEN<br />
Wir haben versucht zu zeigen, daß <strong>die</strong> Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Weiheriten für Priester und Bischöfe<br />
durch Papst Paul VI. zu vergleichen sind mit den Än<strong>der</strong>ungen bei den Anglikanern. Das Weglassen<br />
wesentlich katholischer Aussagen bezüglich des Priestertums sind beiden Riten eigen.<br />
Liegt es darum nicht nahe, auch <strong>die</strong> Schlußfolgerung, welche Leo XIII. in seiner Enzyklika<br />
bezüglich <strong>der</strong> Anglikanischen Weihen gezogen hat, auch bezüglich <strong>der</strong> Weihen <strong>nach</strong> dem<br />
Ritus von Paul VI. zu ziehen? Zumindest muß man meines Erachtens auf dem Hintergrund<br />
<strong>die</strong>ses Urteils und <strong>der</strong> Parallelität zu den neuen Weiheriten Pauls VI. einen positiven Zweifel<br />
bezüglich <strong>der</strong> Gültigkeit <strong>die</strong>ser Weihen formulieren.<br />
Das Urteil von Leo XIII. aber bezüglich <strong>der</strong> anglikanischen Weihen lautete:<br />
„Deshalb ... bekräftigen Wir und erneuern gleichsam [<strong>die</strong> Dekrete <strong>der</strong> vorangegangenen<br />
Päpste] und verkünden und erklären kraft Unserer Autorität aus eigenem Antrieb mit sicherem<br />
Wissen, daß <strong>die</strong> im anglikanischen Ritus vollzogenen Weihen völlig ungültig und gänzlich<br />
nichtig waren und sind.“ 56<br />
5.1 Das apokryphe VIII. Buch <strong>der</strong> apostolischen Konstitutionen<br />
Wir wollen hier angehängt noch das Problem des VIII. Buches <strong>der</strong> apostolischen Konstitutionen<br />
betrachten, welches offensichtlich eine <strong>der</strong> verschwiegenen Quellen <strong>der</strong> Liturgiereform<br />
ist. Diese stützen sich nämlich zu einem großen Teil auf <strong>die</strong> Ordnung Hippolyts. Man könnte<br />
einwenden, das Pontifikale Pauls VI. lehne sich aber stärker an Hippolyt an, denn an <strong>die</strong> AK,<br />
jedoch läßt sich leicht zeigen, daß <strong>die</strong> Philosophie <strong>der</strong> AK für viele Reformen von Vaticanum<br />
II maßgeblich war und daß selbst Details <strong>der</strong> Liturgiereform in den AK zu finden sind.<br />
Stu<strong>die</strong>ren wir einmal das VIII. Buch <strong>der</strong> apokryphen Apostolischen Konstitutionen. 57 Interessant<br />
ist, daß sie eine Art Kirchenverfassung darstellt, in mo<strong>der</strong>nem Sinne, bei <strong>der</strong> alle Gewalt<br />
vom Volke ausgeht, <strong>die</strong> Bischofsweihe erfolgt ohne Handauflegung, Weihekandidat ist je<strong>der</strong><br />
Laie, ohne Umweg über das Priestertum. 58<br />
Kann man denn nicht direkt zum Bischof geweiht werden?<br />
Wie erging es Ambrosius? Taufe, Firmung, nie<strong>der</strong>e Weihen, Subdiakonat, Diakonat, Priestertum,<br />
Episkopat an einem Tag, aber alles wurde gespendet. Der heilige Ambrosius hatte ge-<br />
55 Näheres dazu im Anhang 3)<br />
56 Itaque ... [Pontificum praedecessorum decreta] confirmantes ac veluti renovantes, auctoritate Nostra, motu<br />
proprio, certa scientia pronuntiamus et declaramus, ordinationes ritu Anglicano actas irritas prorsus fuisse et esse<br />
omninoque nullas. (DH 3319)<br />
57 Kirchenväterband, Kösel-Verlag, Griech.Liturgien, 1912<br />
58 ebenda, AK VIII 4. Einsetzung des Bischofs, Seite 29