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die frage nach der gültigkeit der priester - Rore Sanctifica

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87<br />

Einwand 3:<br />

Der Spen<strong>der</strong> braucht doch nur <strong>die</strong> Intention zu fassen, daß <strong>die</strong> Worte <strong>der</strong> Form <strong>der</strong> Handauflegung<br />

zugehörig sein sollen, wie es ja <strong>die</strong> Promulgation Pontificalis Romani ausdrücklich<br />

verlangt. Die Einheit von Materie und Form ist dadurch gewährleistet.<br />

Antwort 3:<br />

Die Intention muß sich freilich auf <strong>die</strong> Setzung von Materie und Form beziehen, aber mehr<br />

noch, sie muß ein sichtbares und sinnfälliges, von Christus eingesetztes Sakrament als moralisches<br />

Substanz gewährleisten, indem <strong>der</strong> intentionale Vollzug <strong>die</strong> Einheit von Materie und<br />

Form anschaulich sichert. Eine Intention in pectore, das eine auf an<strong>der</strong>e beziehen zu wollen,<br />

reicht nicht. Ansonsten wäre ja auch eine Fernkonsekration möglich, wenn nämlich <strong>der</strong> Priester<br />

in <strong>der</strong> Straßenbahn <strong>die</strong> Wandlungsworte auf <strong>die</strong> Materie in <strong>der</strong> Sakristei beziehen wollte.<br />

Einwand 4:<br />

Die Behauptung, das Pontifikale Pauls VI. sei ungültig, weil <strong>die</strong> Materie <strong>der</strong> Handauflegung<br />

durch eine Evangelienauflegung verdrängt werde, setzt voraus, daß <strong>die</strong> Kirche keine Vollmacht<br />

habe, <strong>die</strong> Substanz einiger Sakramente in specie selbst zu bestimmen. Nun ist das hier<br />

anscheinend geschehen.<br />

Antwort 4:<br />

Die Handauflegung wird sogar in Pontificalis Romani als maßgeblich angesehen. Aber<br />

selbst, wenn das nicht <strong>der</strong> Fall wäre, warum sollte <strong>die</strong> Kirche <strong>die</strong> Vollmacht haben so etwas<br />

tun zu können? Es wird von einigen behauptet, daß nur bei <strong>der</strong> Taufe und <strong>der</strong> Eucharistie<br />

Christus <strong>die</strong> Sakramente genau festgelegt habe, nicht aber etwa bei <strong>der</strong> Priesterweihe, da<br />

selbst <strong>der</strong> hl. Thomas und <strong>die</strong> Armenierdekrete des Konzils von Florenz <strong>die</strong> Übergabe <strong>der</strong><br />

Geräte als Materie ansehen.<br />

Strenggenommen hätte <strong>der</strong> HERR noch nicht einmal bei <strong>der</strong> Einsetzung <strong>der</strong> Eucharistie <strong>die</strong><br />

Materie exakt bestimmt, weil nur von Brot und einem Kelch <strong>die</strong> Rede ist. Warum nicht Roggenbrot<br />

o<strong>der</strong> Apfelwein? Wir wissen eben nur aus <strong>der</strong> Überlieferung, sowie aus den Lehrentscheidungen<br />

<strong>der</strong> Kirche, daß Christus das so festgelegt hat. Daß <strong>der</strong> Heiland zufälligerweise<br />

Weizenbrot und Rebenwein benutzt hatte, bedeutet ja noch nicht in sich den Ausschluß von

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