die frage nach der gültigkeit der priester - Rore Sanctifica
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schweige denn <strong>die</strong> Priester. Wer weiß schon, daß <strong>der</strong> Can. 951 ganz klar vom bischöflichen<br />
Charakter spricht? 170<br />
Can. 951. Sacrae ordinationis minister ordinarius est Episcopus consecratus;<br />
extraordinarius, qui, licet charactere episcopali careat, a iure vel a Sede A-<br />
postolica per peculiare indultum potestatem acceperit aliquos ordines conferendi.<br />
„Der ordentliche Spen<strong>der</strong> <strong>der</strong> heiligen Weihe ist <strong>der</strong> konsekrierte Bischof; auf außerordentlicher<br />
Weise kann auch <strong>der</strong>jenige, <strong>der</strong> des bischöflichen Charakters ermangelt, sofern er von<br />
Rechts wegen, o<strong>der</strong> vom Hl. Stuhl durch ein beson<strong>der</strong>es Indult <strong>die</strong>se Vollmacht erhalten hat,<br />
einige Weihe erteilen.“<br />
Und da wollen sich <strong>die</strong> Dominikaner in Avrillé mit <strong>der</strong> These des Kanonikus Berthod hervortun,<br />
daß <strong>die</strong> Bischofsweihe ein rein jurisdiktioneller Akt sei, wie <strong>die</strong> Abtsegnung. Noch 1999<br />
hat Père Pierre Marie einen zustimmenden Artikel zu <strong>die</strong>ser Frage verfasst. Da Berthod in<br />
Ecône von 1971 bis 1977 Regens gewesen war, darf es nicht verwun<strong>der</strong>n, daß bis heute von<br />
Seminaristen aus Ecône zu hören ist, <strong>die</strong> Bischofsweihe sei gar kein sakramentaler Akt.<br />
170 http://www.sedevacantist.com/code/cic948-1011.html