110 Es folgt eine kurze tabellarische Aufstellung aller Kanones des CIC, <strong>die</strong> in den Fußnoten auf <strong>die</strong> Bulle Pauls IV. bezugnehmen, also eines Dokumentes, das eine Kathedralentscheidung darstellt und <strong>die</strong> Paul IV. kraft seiner allerhöchsten und unfehlbaren Autorität erlassen hat. Kanones des CIC 1917 169 Cum ex Apostolatus Officio 167 §5 188 §3, §6 169 Aufstellung von Bischof Dolan
111 218, §1 §1 373, §4 §5 1435 §4, §6 1556 §1 1657, §1 §5 1757, §2 §5 2198 §7 2207 Hier fehlt zwar eine Fußnote, paßt aber sachlich zu §1 2209, §7 §5 2264 §5 2294 §5 2314, §1 §2, 3, 6 2316 §5 Wenn zusätzlich Pius X. für <strong>die</strong> Zeit des Konklave von den Auswirkungen von Exkommunikationen dispensiert, dann betrifft das solche, <strong>die</strong> nicht mit öffentlichen Glaubensabfall zu tun haben, denn er und auch Pius XII. bestimmen ausdrücklich, daß rechtmäßig abgesetzte Kardinäle, kein Wahlrecht haben. Wer aber von Can. 188 betroffen ist, <strong>der</strong> ist auch rechtmäßig abgesetzt. Die Dispens von Auswirkung einer Exkommunikation für ein Konklave, <strong>die</strong> Pius X. im Auge hat, betrifft hauptsächlich das Vergehen von Simonie. Nun ist aber Simonie trotz <strong>der</strong> Schwere des Deliktes, ein Vergehen, das <strong>nach</strong> einer Frist von drei Jahren vergeht, sofern das unrechtmäßig erworbene Amt in <strong>die</strong>ser Zeit anstandslos verwaltet worden war. Es gibt auch viele an<strong>der</strong>e Delikte, <strong>die</strong> eine Exkommunikation <strong>nach</strong> sich ziehen, ohne daß ein Glaubensabfall stattgefunden hat. Man kann also davon ausgehen, daß <strong>die</strong> Bulle Pauls IV. <strong>nach</strong> wie vor gültig ist und zwar <strong>nach</strong> Maßgabe des CIC von 1917. Was aus <strong>die</strong>sen Tatsachen hinsichtlich <strong>der</strong> Rechtmäßigkeit <strong>der</strong> <strong>nach</strong>konziliaren Refomen zu folgern ist, kann je<strong>der</strong> selbst ermessen. Neunmalkluge mögen behaupten, <strong>der</strong> CIC 1917 sei keine dogmatische Quelle, aber das Gegenteil kann aus den Fußnoten sofort erwiesen werden, weil <strong>die</strong>se auf <strong>die</strong> alten Dekrete <strong>der</strong> Konzilien und Päpste hinweisen. Bis 1917 gab es übrigens gar keinen CIC als ein geschlossenes, denn es wurde <strong>nach</strong> dem Vorbild des Code Civil und des BGB überhaupt erst erstellt. Vorher mussten <strong>die</strong> Kanonisten alle möglichen Dekrete einzeln aufsuchen und durcharbeiten. Das war zwar kompliziert, aber damit war jedem klar, daß man auf <strong>die</strong> Dekrete <strong>der</strong> Vorzeit verwiesen war und <strong>die</strong> Idee ein vom Dogma losgelöstes, neues Recht von 1983 herauszugeben, war schlechthin unmöglich. Die massenweise Herausgabe des CIC von 1917 ohne Fußnoten erweckte mit <strong>der</strong> Zeit den Eindruck, eines ex Machina erschienen Rechts im Sinne eines zentralen Rechtspositivismus, <strong>der</strong> durch den Rechtspositivismus von 1983 ersetzt worden war. Aber das CIC von 1917 ist sehr wohl eine dogmatische Quelle. Viele haben es aber gar nicht nötig, ihren Glauben aus <strong>die</strong>ser Quelle zu nähren, ge-
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DIE FRAGE NACH DER GÜLTIGKEIT DER
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3 sie also nicht bloß additiverwei
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5 2.3. DIE INTENTION Die Intention
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7 Siehe Anmerkung 11 11 Zeitschrift
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9 Das „Schwert des Lichtes“ im
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11 rais de Nachfirmung von Personen
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13 Eitel, sagen Wir, waren und sind
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15 Pauls VI. und dem anglikanischen
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17 dig, erst Recht, wenn man anfän
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19 3.3. DIE INTENTION Befaßt man s
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21 Zudem hat Hippolyt seine „Apos
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23 ziehen können, zu deren Verrich
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25 Herrn in jenem Opfer zu konsekri
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27 handelt es sich um den Ritus, de
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29 Deacon: Let us stand. 45 Laying
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31 with the Holy Spirit in your hol
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33 Und nach dem Weihegebet, bei der
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35 Sakrament herrühren. Dieser Unt
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37 schimpft, daß die kanonischen Z
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39 Wie das echte, in Jerusalem. Wel
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klingt "Sankt Hippolyt" halt besser
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43 jedenfalls zu unpräzise. Für P
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45 „Die Namen, die die göttliche
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47 „In den drei göttlichen Perso
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Wir sehen, das sich gegenseitige Vo
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51 Wie schon gesagt, weihte Christu
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ßerdem, so wie laut AK jeder die G
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55 dakteur der AK läßt nun Klemen
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57 ist in demselben Geist entstande
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- Seite 61 und 62: 61 [6] AD SECUNDUM dicendum quod. v
- Seite 63 und 64: 63 [20] http://www.vatican.va/archi
- Seite 65 und 66: 65 25.1 Da, cordis cognitor pater,
- Seite 67 und 68: 67 [59] Luk.22,19 [60] Joh.20,21-23
- Seite 69 und 70: [98] Vergleiche Ausgabe Holböck, l
- Seite 71 und 72: 71 [142] Gihr, Sakramentenlehre II,
- Seite 73 und 74: 73 [183] Altes LTHK, Stichwort „P
- Seite 75 und 76: ceribus eorum Spiritum sanctitatis;
- Seite 77 und 78: Weiheformulars beweist, welches z.B
- Seite 79 und 80: 79 Was auch immer für Verdeutlichu
- Seite 81 und 82: 81 in seinem Richteramt durch Nachf
- Seite 83 und 84: 83 nicht geändert hatten. Der Einw
- Seite 85 und 86: 85 wird, 155 außerdem ist governin
- Seite 87 und 88: 87 Einwand 3: Der Spender braucht d
- Seite 89 und 90: 89 Antwort 5: Dieser Einwand setzt
- Seite 92 und 93: 92 Abgesehen davon, daß beide Gebe
- Seite 94 und 95: 94 eine Unterbrechung von der Dauer
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- Seite 98 und 99: 98 Anhang 3) Das Weihegebet Pauls V
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- Seite 102 und 103: 102 diese Leute ist klar, wer "ja"
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