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die frage nach der gültigkeit der priester - Rore Sanctifica

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dung von Gnade und Charakter überflüssig. Seltsamerweise hat man den Eindruck, dass im neuen<br />

Weiheritus Gnade und Amtsvollmacht identifiziert werden. Das gilt auch für <strong>die</strong> neue Priesterweihe,<br />

bei <strong>der</strong> es, was kaum einer zur Kenntnis nimmt, zwei lateinische Formen gibt. Die eine Form, jene <strong>der</strong><br />

Editio typica, weist noch auf den Charakter hin, „da in hos famulos tuos presbyterii dignitatem“, während<br />

<strong>die</strong> an<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Promulgation Pontificalis Romani Recognitio das Wort „in mit dem Akkusativ“<br />

durch einen reinen Dativ ersetzt, „da his famulis tuis etc.“<br />

11) Mehrere volkssprachliche Übersetzungen des neuen Weiheritus erwecken den Eindruck,<br />

daß Gnade und Amtsvollmacht identisch seien:"Par la force de l'Esprit Saint qui donne le<br />

sacerdoce, accorde-leur, comme aux Apôtres, le pouvoir de remettre les péchés,… ". Wir finden<br />

es wichtig, <strong>die</strong>ses Mißverständnis zu vermeiden. Die reine sakramentale Amtsvollmacht<br />

basiert auf dem Charakter und ist von <strong>der</strong> Standesgnade, welche <strong>die</strong> heiligmachende Gnade<br />

voraussetzt, wesentlich verschieden. Wir verweisen hier auf <strong>die</strong> Quellenangaben in unseren<br />

beiden Antworten an Avrillé.<br />

12) Es schien uns besser, uns am koptischen Ritus zu orientieren, von dem doch Paul VI. behauptet,<br />

er sei sein Vorbild gewesen. Ersterer spricht klar von <strong>der</strong> Vollmacht des Bischofs<br />

Kleriker zu weihen.<br />

13 ) Alle Syrer im " Suryoyo Online Forum", <strong>die</strong> wir zwecks Übersetzungen befragt hatten,<br />

übersetzten den syrischen Text, wo bei Paul VI., „er löse was gebunden ist“, steht, mit:<br />

„Probleme lösen“. Der englische Text:“…and to loose every bond by the authority which you<br />

gave to your apostles”. Man fragt sich, was das heißen soll? Wenn dort allgemein gestanden<br />

hätte, „er binde und löse“, kann man das verstehen. Aber man fühlt sich angesichts <strong>der</strong> antitrinitarischen<br />

Ausrichtung <strong>die</strong>ses Weihegebetes an das „Credo des Gottesvolkes“ erinnert,<br />

wo anstelle <strong>der</strong> inneren Relationen von „mutuas vinculas, welchselseitigen Banden“ <strong>die</strong> Rede<br />

ist, welche <strong>die</strong> Dreifaltigkeit konstituieren. Die portugiesische Übersetzung des Credos verbesserte<br />

auf relações, einem durchaus traditionellen Begriff. Banden und Fesseln im Hinblick<br />

auf <strong>die</strong> Trinität sind eine völlig neue Terminologie. Soll nun <strong>der</strong> neue Bischof mit jener „Erleuchtung“<br />

<strong>der</strong> neuen Geistesauffassung <strong>nach</strong> Lécuyer und Paul VI. jene „Fesseln lösen“,<br />

welche das Dogma <strong>der</strong> Dreifaltigkeit <strong>der</strong> Ökumene <strong>der</strong> abrahamitischen Religionen auferlegt?<br />

Manch einem mag <strong>der</strong> von uns gesehene Zusammenhang zwischen dem Credo Pauls VI. und<br />

seiner Bischofsweihe an den Haaren herbeigezogen sein. Der Gebrauch eines Wortes in bezug<br />

auf <strong>die</strong> Dreifaltigkeit, welches normalerweise negativ ist, um gerade das wesentliche Geheimnisses<br />

zu beschreiben, welches <strong>die</strong> inneren Relationen darstellen, mutet angesichts <strong>der</strong> fast<br />

zeitgleichen Veröffentlichung seltsam an. Pontificalis Romani wurde am 18. Juni 1968 promulgiert,<br />

das Credo des Gottesvolkes am 30. Juni desselben Jahres.<br />

14) Genau das bedeutet " odorem suavitatis ", siehe das VIII. Buch <strong>der</strong> Apostolischen Konstitutionen.<br />

"..to offer to Thee a pure and unbloody sacrifice, which by Thy Christ Thou hast appointed as the mystery<br />

of the new covenant, for a sweet savour,.." http://www.ccel.org/fathers2/ANF-07/anf07-<br />

49.htm#P7061_2365065<br />

15) Inthronisation des maronitischen Patriarchen, Denz., Ritus orientalium, tome 2, page 221.

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