die frage nach der gültigkeit der priester - Rore Sanctifica
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ren in <strong>die</strong> Nähe des Altares, während <strong>die</strong> übrigen Bischöfe und Priester stillschweigend mitbeten,<br />
<strong>die</strong> Diakone das geöffnete Evangelium über das Haupt des Weihekandidaten halten, dann<br />
bete er zu Gott: ...es folgt das Weihegebet. 48 „<br />
Erscheint hier <strong>die</strong> Auflegung des Evangeliums etwa nicht als Materie, von dem volksdemokratischen<br />
Prinzip einmal ganz abgesehen? Es begegnet uns übrigens auch in <strong>der</strong> Priesterweihe<br />
<strong>der</strong> apokryphen apostolischen Konstitutionen.<br />
Dem Einwand, bei <strong>der</strong> Priesterweihe erfolge <strong>die</strong> Handauflegung auch in Stille und das Weihegebet<br />
in einem gewissen zeitlichen Abstand, kann man leicht begegnen, denn<br />
1. schiebt sich keine weitere unbestimmte Materie in mißverständlicher Weise zwischen<br />
<strong>die</strong> Handauflegung und das <strong>nach</strong>folgende Weihegebet,<br />
2. und außerdem hält <strong>der</strong> Bischof <strong>die</strong> rechte Hand weiterhin erhoben, zum Zeichen,<br />
daß das Symbol seiner eigenen Handauflegung moralisch andauert. Für <strong>die</strong> <strong>nach</strong>folgende<br />
Weihepräfation erhebt er wie<strong>der</strong> seine Hände zum Zeichen des andauernden<br />
Segens. Man könnte zwar einwenden, daß <strong>die</strong> Handauflegung <strong>der</strong> Priester<br />
ja auch Grund für Missverständnisse sein könnte, jedoch ist eine Evangelienauflegung<br />
durch den Konsekrator selbst in <strong>der</strong> neuen Bischofsweihe eine Materie ganz<br />
an<strong>der</strong>er Art und wirkt nicht verbindend. Im alten Ritus <strong>der</strong> Priesterweihe wird keine<br />
weitere Materie durch den Weihenden selbst eingeführt. Eine Partizipation <strong>der</strong><br />
assistierenden Priester bei Einbindung und Unterordnung in den bischöflichen<br />
Dienst scheint nicht unstatthaft.<br />
Die moralische Einheit <strong>der</strong> Materie <strong>der</strong> Handauflegung mit <strong>der</strong> Form bleibt im überlieferten<br />
Ritus also gewahrt. Außerdem schaffen <strong>die</strong> Worte „accipe Spiritum Sanctum“ ebenfalls eine<br />
Brücke zum <strong>nach</strong>folgenden Weihegebet, wie <strong>die</strong> Handausstreckung <strong>der</strong> Priesterweihe. Weitere<br />
Erklärungen sind hier überflüssig.<br />
4.2. SIGNIFICATIO EX ADJUNCTIS<br />
Wenn <strong>die</strong> Form des Sakramentes zweifelhaft ist, stellt sich <strong>die</strong> Frage: Können <strong>die</strong> interpretatorischen<br />
Zusätze im Gesamtritus noch eine klärende Wirkung haben? Einen Hinweis gibt uns<br />
<strong>die</strong> Bemerkung Leo XIII. in „Apostolicae curae“: „Auch nützt es <strong>der</strong> Sache nichts, daß man<br />
das Präfationsgebet Allmächtiger Gott herangezogen hat: denn es ist gleichfalls um <strong>die</strong> Worte<br />
verkürzt, <strong>die</strong> das höchste Priestertum erklären.“ Damit scheint <strong>der</strong> Papst zumindest anzudeuten,<br />
daß ein erklären<strong>der</strong> Zusatz im weiteren Weihetext <strong>die</strong> Gültigkeit beeinflussen könnte.<br />
Dies anzunehmen hat natürlich nur dann einen Sinn, wenn <strong>die</strong> Gültigkeit <strong>der</strong> Weihe aufgrund<br />
<strong>der</strong> Form allein zunächst als möglich angenommen wird. Der Gesamtritus spricht an vier Stellen<br />
vom Bischofsamt in Sinne <strong>der</strong> Weihehierarchie. In <strong>der</strong> Musteransprache, <strong>die</strong> aber auch<br />
weggelassen werden kann, heißt es: „Durch <strong>die</strong> Handauflegung wird das Weihesakrament in<br />
seiner ganzen Fülle übertragen. So ist <strong>die</strong> ununterbrochene apostolische Nachfolge <strong>der</strong> Bischöfe<br />
gewahrt“. Im Weihegebet heißt es: „Gib ihm <strong>die</strong> Gnade, dein heiliges Volk zu leiten<br />
und dir als Hoher<strong>priester</strong> bei Tag und Nacht ohne Tadel zu <strong>die</strong>nen. ... Verleihe ihm durch <strong>die</strong><br />
Kraft des Heiligen Geistes <strong>die</strong> hohe<strong>priester</strong>liche Vollmacht in deinem Namen Sünden zu vergeben.“<br />
48 ebenda, siehe auch den Text aus Oxford: http://www.ccel.org/fathers2/ANF-07/anf07-49.htm#P7053_2362283