die frage nach der gültigkeit der priester - Rore Sanctifica
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nicht geän<strong>der</strong>t hatten. Der Einwand, man hätte damals ja immer <strong>nach</strong>geweiht und <strong>die</strong> Nachweihe <strong>der</strong><br />
Mazedonianer sage <strong>die</strong>sbezüglich nichts aus, sticht also nicht grundsätzlich.<br />
Freilich konnten Botte und Bugnini <strong>die</strong> Handauflegung nicht einfach abschaffen, sie drehten schlichtweg<br />
<strong>die</strong> Reihenfolge von Handauflegung und Evangelienauflegung um und schafften auch <strong>die</strong> doppelte<br />
Handausstreckung ab. Ich kann also nicht umhin den Verdacht auszusprechen, daß <strong>die</strong> sensible Ö-<br />
konomie <strong>der</strong> Einheit zwischen Materie und Form hier absichtlich zerstört worden war. Hier liegt ein<br />
größerer Zweifel vor, als nur Zweideutigkeit. So etwas kommt noch nicht einmal in dem 1946 von<br />
David Allen White für <strong>die</strong> Anglikaner entwickelten Sakramentar vor, das ja schon vor Paul VI. das<br />
fragliche Gebet zur Bischofsweihe kannte. Im Jahre 1979 führte es <strong>die</strong> amerikanische Episkopalkirche<br />
offiziell ein. Wenn Sie sich <strong>die</strong>se anglikanischen Riten anschauen, dann werden Sie feststellen, daß<br />
alle drei Konsekratoren gleichzeitig dem Kandidaten während <strong>der</strong> Form beide Hände auflegen und<br />
auch <strong>die</strong> Form gleichzeitig sprechen müssen. Wenn wir hier einmal <strong>die</strong> Frage <strong>der</strong> Gültigkeit <strong>der</strong> Form<br />
außer Acht lassen, so lassen doch <strong>die</strong> <strong>der</strong>zeitigen Riten <strong>der</strong> Anglikaner in den USA keinen Zweifel<br />
bezüglich <strong>der</strong> Einheit von Materie und Form als moralischer Substanz. 151<br />
Wenn wenigstens an<strong>der</strong>e Teilnehmer <strong>der</strong> Zeremonie <strong>die</strong> Evangelienauflegung vornähmen, wie z. B.<br />
Diakone, o<strong>der</strong> Thronassistenten, aber im neuen Ritus ist es <strong>der</strong> weihende Bischof selbst, <strong>der</strong> <strong>nach</strong> <strong>der</strong><br />
Handauflegung <strong>die</strong> Evangelienauflegung vornimmt, mindestens <strong>nach</strong> den mir bekannten Rubriken. Es<br />
existieren also keine Verdeutlichungen, wie in den oben angeführten Beispielen, <strong>die</strong> geeignet wären<br />
solche Ungereimtheiten zu beseitigen.<br />
Man könnte einwenden, daß <strong>die</strong> Handauflegungen, <strong>der</strong> dem Bischof assistierenden Priester anläßlich<br />
einer Priesterweihe, ja ebenfalls eine konkurrierende Materie schüfen. Dem kann aber leicht begegnet<br />
werden. Zum ersten sind <strong>die</strong> Handauflegungen des anwesenden Presbyteriums nicht <strong>der</strong> Art <strong>nach</strong> von<br />
<strong>der</strong> durch den Bischof gesetzten Materie verschieden, was eine Evangelienauflegung sehr wohl ist.<br />
Zum zweiten geschehen alle Handauflegungen <strong>der</strong> <strong>priester</strong>lichen Körperschaft unter Fe<strong>der</strong>führung des<br />
Bischofs, in dessen Werk sie eintreten und untergeordnet partizipieren, so etwa, wie auch <strong>der</strong> Diakon<br />
bei <strong>der</strong> Opferung <strong>die</strong> Patene berührt. Da es nun angeht, daß ein Priester mit päpstlichem Privileg selbst<br />
einen Priester weihen könnte 152 , ist es sogar angemessen, daß er unter Wahrungen des bischöflichen<br />
Vorranges bei einer Priesterweihe mit <strong>die</strong> Hände auflegt. Die <strong>nach</strong>folgende Handausstreckung des<br />
Bischofs über <strong>die</strong> Kandidaten, welche <strong>die</strong> Handauflegung moralisch fortdauern läßt, beseitigt alle<br />
Mißverständnisse. Das ganze erscheint dem Betrachter als eine erweiterte Handauflegung, <strong>die</strong> sich<br />
harmonisch an <strong>die</strong> <strong>nach</strong>folgende Form anglie<strong>der</strong>t. Hingegen stellt sich <strong>die</strong> Ritus <strong>der</strong> Bischofsweihe<br />
Pauls VI. dem Betrachter so dar:<br />
Die Handauflegung ist ein in sich abgeschlossener Vorgang, ein Akt <strong>der</strong> Erwählung des Kandidaten.<br />
Beim späteren Konsekrationsgebet steht <strong>der</strong> Erwählte als konsekrierbare Materie einem weiteren in<br />
sich abgeschlossenen Vorgang zur Verfügung. Der Empfänger ist also <strong>die</strong> Materie.<br />
Es gibt nun Leute, <strong>die</strong> mit dem Einwand kommen, <strong>die</strong> Bischofsweihe sei ja gar kein Sakrament, - so<br />
zum Beispiel <strong>die</strong> Universität von Fribourg - , also sei eine Betrachtung <strong>der</strong> Bischofsweihe <strong>nach</strong> Materie<br />
und Form obsolet. Lassen wir hier einmal Leo XIII. sprechen:<br />
151 http://justus.anglican.org/resources/bcp/Latin1979/LPP_09_Episcopal_Services.doc<br />
152 Diekamp Band 3, 1942, Seite 371, englischsprachige Ausgabe des Ott: Fundamentals of Catholic Dogma by<br />
L. Ott, p. 369. Er nennt drei verschiedene päpstliche Bullen mit Name und Datum.